Insolvenz und gerichtlicher Titel gegen Schuldner

vom 18.02.2013, 14:34 Uhr

Nehmen wir einmal an Herr A hat so erhebliche Schulden, dass eine Tilgung in absehbarer Zeit nicht möglich ist. Aus diesem Grund strebt A die Restschuldbefreiung im Rahmen einer Insolvenz an. Vor der Wohlverhaltensperiode wird in diesem Fall ja das Vermögen verwertet, die Gläubiger werden kontaktiert, usw.

Doch wie verhält es sich mit Schuldnern? Angenommen A hat einen gerichtlichen Titel gegen B, der allerdings ebenso zahlungsunfähig ist wie er selbst. Dennoch gilt dieser Titel ja länger als A´s Insolvenzverfahren laufen würde. Muss A den Titel gegen B im Rahmen des Verfahrens abgeben? Oder bleibt er selbst Gläubiger und könnte sofern B später zahlungsfähig ist, selbst weitere Maßnahmen vollstrecken? Könnte A zum Beispiel während der Insolvenz auch Ratenzahlungen von B empfangen?

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Den erhaltenen Titel muss die Person A bei einer Privatinsolvenz schon einmal mit angeben. Der bestellte Insolvenzverwalter wird dann die Zahlungsfähigkeit von der Person B prüfen und bei Erfolg dann das Geld nach den gesetzlichen Rahmen an die Gläubiger verteilen. Geht die Person B selbst in die private Insolvenz ist natürlich der Titel wirkungslos, wenn man der privaten Insolvenz zustimmt. Es wird auf jeden Fall dazu eine Entscheidung schon in der Wohlverhaltensphase von der Person A geben.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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