Gesundheitsfragen im BU Antrag

vom 19.03.2009, 22:39 Uhr

Das Problem, wenn man arbeitsunfähig ist und Leistungen beziehen möchte ist, das man da anders eingestuft wird. Man wird nach SGB 12 eingestuft und darf nur ein "Vermögen" von 1600 Euro haben. Also kann es auch da Recht schnell passieren, das man die Versicherung doch auflösen muss. Oder halt keine Leistungen erhält.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Es ist immer wichtig, ehrlich auf Gesundheitsfragen zu antworten. Deine Krankheit zu verschweigen, hat definitiv keinen Sinn. Denn auch wenn das schon so lange her ist, würde ich das Risiko nicht eingehen, dass eventuell doch einmal eine Berufsunfähigkeit aus dieser Krankheit resultiert. Haben die dann nichts davon gewusst, gibt ganz bestimmt Diskussionen oder gar Leistungsverweigerung. Im ungünstigsten Fall wird dir sogar die Leistung verweigert obwohl deine Berufsunfähigkeit nichts oder nur bedingt etwas mit der Vorerkrankung zu tun hat. Das ist es nicht wert. Also generell mit erwähnen. Gern natürlich mit dem Hinweis, dass du seit 10 Jahren keine Behandlung mehr benötigst. Dann sollte die Risikoabteilung des Versicherers eine entsprechend vernünftige Einschätzung tätigen.

» Wesie » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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