Eigenes Verschwinden der Polizei im Vorfeld mitteilen?
Der Thread Besser Angehörigen Notiz hinterlassen beim Verschwinden? erinnerte mich daran, so dass manche vermisste Personen eine größere Suchaktion auslösen, wenn sie spontan abhauen. Dadurch wird manchmal auch ein Verbrechen vermutet und in manchen Fällen aus der Luft, in Gewässern, Wäldern, Bergen usw. gesucht. Die Kosten trägt vermutlich die Allgemeinheit, denn selbst wenn der Vermisste irgendwann wieder auftaucht, hat er selten das Geld, um solche Einsätze zu finanzieren. Wobei ich in der NEON mal einen Artikel gelesen habe, in der es auch entsprechende Suchaktionen gab und der Vermisste lange nach seinem Verschwinden im Ausland bei einer zufälligen Polizeikontrolle gefunden wurde. Dies wurde den deutschen Behörden mitgeteilt und er durfte wieder gehen. Wobei es mich dabei wunderte, dass die Kosten scheinbar nicht getragen werden mussten.
Eine Möglichkeit um etwaige Suchaktionen zu vermeiden, wäre es doch, wenn man sein Verschwinden einfach bei der Polizei mitteilen würde. Also dort bekannt geben könnte, dass man selbst und freiwillig geht. Denn immerhin hat jeder volljährige Mensch das Recht sein Leben frei zu gestalten und dort zu leben wo und wie er will. Und wenn bei der Polizei bekannt ist, dass XY freiwillig ging, kann ein Verbrechen ausgeschlossen werden und bei Vermisstenmeldungen könnte diese Angabe weiter gegeben werden. Funktioniert so etwas in der Praxis? Oder würden sich Polizisten für solche Ankündigungen gar nicht interessieren?
Wenn ein Erwachsener vermisst wird und kein Verbrechen vermutet wird, startet keine Polizeiaktion, erst recht nicht mit Hubschraubern und Polizeistaffeln. Das ist nur bei verschwundenen Kindern so. Ebenfalls gesucht werden Selbstmordgefährdete.
Jeder Mensch kann sich da aufhalten, wo er möchte. Es wäre ja schlimm, wenn ich mich bei der Polizei abmelden müsste, Einwohnermeldeamt ist eine andere Sache. Ich denke, dass die Polizei eventuell eine Vermisstenanzeige aufnimmt, aber auch nur wenn ein Verbrechen vermutet wird. Aber bei keinen näheren Hinweisen dafür gibt es keinen Grund tätig zu werden.
Was sollte die Polizei denn tun, wenn du dich "abmeldest"? Ich glaube nicht, dass sie den Angehörigen überhaupt Bescheid geben darf, wo du bist.
Sicherlich würde dieses Prinzip in der Praxis funktionieren. Allerdings stellt sich auch die Frage, ob solche Meldungen berücksichtigt werden. Theoretisch würden die Beamten reagieren und die Angehörigen aufklären, wenn sie eine Meldung einer verschwundenen Person erhalten haben, in der bekannt gegeben wurde, dass die verschwundene Person freiwillig ging und somit nicht entführt wurde.
Ich persönlich finde dieses Prinzip sehr gut, da man unter anderem auch weniger Fälle von vermissten Personen öffnen muss. Somit hat man mehr Zeit, damit man sich auf die Suche nach den wirklich vermissten Personen begeben kann. Dadurch dürften auch die Chancen für ein erfolgreiches Auffinden der vermissten Personen steigen.
Natürlich sucht keine Personen, die einfach nur umziehen. Es geht dabei um Fälle von Vermissten, die einfach so verschwinden. Also abends mit dem Hund Gassi gehen und nie wieder heimkommen. Oder ihr Fahrzeug und ihre persönlichen Sachen auf einem Rastplatz stehen lassen, wie hier beschrieben und dann spurlos verschwunden sind. Es geht auch nicht darum, dass die Polizei die Angehörigen informiert, sondern im Fall einer Vermisstenmeldung nicht von einem Suizid oder Verbrechen ausgehen muss, sondern weiß, dass man freiwillig verschwunden ist.
Ich finde es nicht sinnvoll, wenn man der Polizei Bescheid gibt, dass man zwar vermisst werden wird, aber dass man selber aus freien Stücken gegangen ist. Ich fände das sogar ziemlich unfair den Angehörigen gegenüber, denn die würden dann früher oder später ja wahrscheinlich durch die Polizei erfahren, dass der Vermisste oder auch die Vermisste weggegangen ist.
Man sollte doch schon den Anstand und den Schneid haben, dass man ehrlich ist und denjenigen, die es etwas angeht, sagt, dass man weggehen wird. Das ist nur fair. Es ist schlimm genug, wenn ein Mensch verschwindet, ohne dies vorher anzukündigen. Aber wenn man dann als Zurückgebliebener erfahren muss, dass diese Person jemand anderem (in diesem Fall nämlich der Polizei) Bescheid gegeben hat, dann muss das doch durchaus sehr niederschmetternd sein.
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