Habt ihr eine Sorgerechtsübertragung für eure Kinder?
Ich bin ja gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und habe viele Jahre auch als Bürovorsteherin beim Rechtsanwalt gearbeitet. Aus dieser Zeit habe ich noch einen Vordruck für eine Sorgerechtsübertragung. In dieser wird festgehalten, welche Person im Falle des Ablebens der Eltern das Sorgerecht erhalten soll. So etwas eignet sich besonders für alleinerziehende Mütter mit alleinigem Sorgerecht, wenn diese nicht wollen, dass der Vater nach ihrem Tod das Sorgerecht erhält. Oder eben für Kinder, die nicht getauft wurden und keine Taufpaten haben die im Falle des Todes der Eltern ja sonst zuerst in Betracht kommen.
Generell ist eine solche Sorgerechtsübertragung natürlich gerichtlich anfechtbar und muss ggf. so oder so noch durch das Vormundschaftsgericht akzeptiert werde. Allerdings gibt sie dem Familiengericht im Falle des Todes der Eltern einen guten Einblick, was der Wunsch der Eltern gewesen wäre wenn es darum geht wer die Kinder nach ihrem Ableben bekommen soll und meistens wird dieser Wunsch dann auch respektiert. Mit älteren Kindern kann man auch im Vorfeld besprechen, wen sie sich wünschen würden und dies mit aufnehmen. Zudem sollte die betreffende Person unterschreiben, dass sie diese Übertragung des Sorgerechtes annehmen würde.
Wir hatten eine solche Sorgerechtsübertragung für unseren Sohn auch gemacht und wollen diese auch nach seiner Taufe beibehalten. Die Taufpaten setzen wir darüber natürlich in Kenntnis und die betreffende Person hat diese Übertragungserklärung auch gegengezeichnet. Wie ist das bei euch? Kennt ihr so etwas? Habt ihr auch eine Sorgerechtsübertragung oder haltet ihr euch da klassisch an die Taufpaten? Wenn nein, wie habt ihr geregelt wer sich um eure Kinder kümmern soll, falls ihr es selbst durch Tod nicht mehr könnt? Oder denkt ihr lieber gar nicht erst so weit?
Wenn ich gestorben wäre, als die Kinder noch klein waren, hätte ich nichts dagegen gehabt, wenn mein Mann sie genommen hätte, da wir gemeinsames Sorgerecht hatten. Wenn wir beide gestorben wären, hätte meine Schwester das Sorgerecht beantragt. Umgekehrt hätte ich für die Kinder meiner Schwester gesorgt. Wir haben aber nie etwas schriftlich ausgemacht. Vielleicht wäre es aber besser gewesen, für den Fall, dass sich meine Geschwister oder Verwandte meines Exmannes um das Sorgerecht gestritten hätte. Ich habe aber nicht darüber nachgedacht.
Meinen Bruder und mich betrifft das nicht mehr, aber meine Schwester. Und soweit ich weiß, haben meine Eltern keine Sorgerechtsübertragung. Im Falle, dass beiden zeitgleich etwas passieren würde, würde man sowieso sehen, wer von uns in der Lage ist, meine Schwester aufzunehmen. Die Großeltern sind zu alt und man würde ohnehin meinen Bruder oder mich ansprechen und wir würden das auch so einrichten, dass sie ihr Leben normal weiter leben kann. Sprich, wir würden ins Haus meiner Eltern zurück ziehen, damit sie da bleiben kann.
Wir haben über dieses Thema auch schon gesprochen. Ich denke aber auch, dass es für alleinerziehende Mütter oder Väter sicherlich sinnvoll ist, wenn man mitteilt, wen man für die beste Person hält, um das eigene Kind großzuziehen.
Ich habe so was auch nie gemacht. Allerdings weiß ich, dass mein Freund um meine Töchter kämpfen würde. Was dann eben heißt, dass er den Antrag stellen würde, dass sie hier wo wir leben weiterhin bleiben können und nicht zum Vater kommen. Die Chancen stehen dafür sogar recht gut, da eine Tochter ja zur Zeit in die Förderklasse für Lese-Rechtschreibschwächen geht und eine entsprechende Förderung auch an den weiterführenden Schulen vorhanden ist.
In dem Bundesland wo der Vater lebt, gibt es so was nicht und man wird immer die Vorteile der Kinder dabei an erster Stelle betrachten. Zumal die Kinder hier auch ein stabiles soziales Umfeld besitzen, was eben beim Vater neu aufgebaut werden müsste. Und soweit es mir bekannt ist, gab es schon Beschlüsse, wo Kinder beim Lebensgefährten der Mutter bleiben konnten.
Wer sagt denn, dass die Taufpaten zuerst in Betracht kommen? Ich kenne das eher so, dass von rechtlicher Seite zuerst Verwandte des Kindes infrage kommen, also Großeltern, Onkel und Tanten etc. Ein Taufpate hat außerhalb der Kirche keine wirkliche Bedeutung.
Wir haben keine Sorgerechtsübertragung, weil es leider auch gar niemanden gibt, der dafür infrage käme. Es wäre zwar traurig, aber um unwahrscheinlichen Fall, dass uns beiden etwas passieren würde, müsste unser Sohn wohl eine Pflegefamilie.
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