Krankheit nach Kündigung - wie lange muss AG zahlen?

vom 16.02.2013, 12:58 Uhr

Herr A arbeitete drei Monate in einem Betrieb und wurde dort nun noch während der Probezeit gekündigt. Zudem wurde er unter Anrechnung seiner Überstunden und Resturlaub freigestellt. Nun ist A jedoch erkrankt, in den letzten Tagen seines 'Zwangsurlaubs'. Da A nun seinen Urlaub nicht nutzen kann, muss dieser zusätzlich vergütet, bzw. ausgezahlt werden. Ist das soweit korrekt?

Doch wie verhält es sich, wenn A nun über das Beschäftigungsverhältnis hinaus erkrankt ist? Muss auch in diesem Fall weiter gezahlt werden? Oder endet die Vergütungspflicht des Arbeitgebers unabhängig von Krankheitsfall automatisch mit dem Vertragsende? Dazu habe ich unterschiedliche Meinungen gefunden. Macht es vielleicht einen Unterschied, ob man sich in der Probezeit befand oder nicht? Oder wie lange das Arbeitsverhältnis bestand? Wobei ich mir vor allem letzteres eher nicht vorstellen kann.

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» Trisa » Beiträge: 3271 » Talkpoints: 20,99 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich habe diesen Fall einmal gehabt, das ist nach Ende der Kündigungsfrist ein Schreiben der Krankenkasse bekommen, welche dann sofort in die Krankengeldzahlung eingetreten ist. Das ist aber jetzt ein paar Jahre her und ich weiß nicht, ob das heute noch so gehandhabt wird. Allerdings war der Bezug von Krankengeld immer ein gutes Mittel, um die Zahlung von Arbeitslosengeld nach hinten auszudehnen.

Zu deiner anderen Frage ist es tatsächlich so, dass die EU entschieden hat, dass der Arbeitnehmer Anspruch darauf hat, dass nicht genommener Urlaub ausgezahlt wird - wenn er den Urlaub aus Krankheitsgründen nicht nehmen konnte! Allerdings kann diese im Arbeitsvertrag oder auch im Tarifvertrag ausgeschlossen oder begrenzt worden sein. Da müsste man im Zweifel mal nachschauen.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Der Arbeitgeber muss dir Urlaub, der dir zusteht, bezahlen, wenn du ihn nicht nehmen kannst. Ich glaube nicht, dass man das mit dem Arbeitsvertrag ausschließen kann, weil der Mindesturlaub nach den Bundesurlaubsgesetz ja gesetzlich geregelt ist. Aber nach der Kündigung muss dir der Arbeitgeber nichts mehr zahlen, weil der Vertrag ja ausgelaufen ist. Ob man dann Krankengeld bekommt, weiß ich nicht. Kann ich mir aber nicht vorstellen, weil man das ja erst nach sechs Wochen bekommt. Vorher zahlt ja der Arbeitgeber.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn Herr A. auch nach dem Kündigungstermin noch arbeitsunfähig ist, bekommt er sofort Krankengeld von seiner Krankenkasse. Erst wenn Herr A. wieder arbeitsfähig ist, ist dann die Agentur für Arbeit für ihn zuständig. Auch wenn er sich bei denen mit bekannt werden der Kündigung sofort melden muss.

Den restlichen Urlaub muss der Arbeitgeber an Herrn A. nun auszahlen, da er diesen ja in dem Sinne nicht nutzen konnte. Aber damit Herr A. dann schneller Geld von der Krankenkasse bekommt, sollte er sich dort schon mal melden und einen Auszahlungsschein anfordern. Dieser muss ja vom Arzt abgestempelt und unterschrieben werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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