Fast jemanden angefahren - rechtliche Folgen?

vom 15.02.2013, 20:58 Uhr

A stand heute an einer Kreuzung und wollte links abbiegen; da A erst den Verkehr der gegenüberliegenden Fahrbahn durchlassen musste, stand A also eine Weile auf der Kreuzung und ist dann links abgebogen. A hat dabei aber übersehen, dass gerade ein älterer Mann über den Fußgängerüberweg in der Straße, in die A einbog, gehen wollte; den hat A gar nicht gesehen, er war wie aus dem Nichts aufgetaucht und stand dann plötzlich seitlich vorm Wagen. Da ist A natürlich auf die Bremsen getreten, aber A war ohnehin nur im zweiten Gang unterwegs, also nicht schnell. A hat ihn aber nicht berührt, also es kam kein Unfall zustande; sie sind nur beide erschrocken und er schaute dann noch schimpfend A's Wagen nach und lief über die Straße.

Er machte allerdings so eine „Ich hab mir Dein Nummernschild gemerkt“-Geste und daher fragt sich A, ob er A wegen irgendwas anzeigen kann. Es ist zwar nichts passiert und A hat ihn mit dem Wagen nicht berührt, aber man könnte ja behaupten, dass A den Übergang nicht richtig beachtet oder sowas. Kann A deswegen Ärger bekommen?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn du jemanden nur fast angefahren hast, warum sollte das überhaupt irgendwelche Folgen haben ist doch total sinnlos. Da könnte ich ja jedesmal fast vor ein Auto rennen und behaupten der hat mich fast angefahren und ihn deswegen anzeigen. Es hat nur Folgen wenn du jemanden wirklich anfährst und jemand verletzt wird oder diese Person psychische Schäden davon trägt.

» beckfrau89 » Beiträge: 228 » Talkpoints: 6,30 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Es kommt darauf an, was dieser Mensch dann hinterher behauptet. Wenn er sagt, dass du ihn mit dem Auto berührt hast, dann ist das unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Ich hätte auf jeden Fall mit dem Herrn gesprochen und Adressen ausgetauscht. In dem Fall – weil sich der Herr so aufgeregt hat – hätte ich den Vorfall sogar bei der Polizei gemeldet, um auf der sicheren Seite zu sein.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich habe in einem ähnlichen Fall mal jemanden angezeigt, der ebenfalls wie A über den Gehweg gefahren kam, ohne zu beachten, dass die Fußgängerampel grün war und mit Fußgängerverkehr zu rechnen war. Es war tatsächlich sehr knapp und wäre mein Hund nicht links gelaufen, hätte dieser offensichtlich ungeeignete Autofahrer ihn erwischt. Der Wagen hielt mit quietschenden Bremsen kurz vor mir an.

Leider ist aus der Anzeige wohl nichts weiter entstanden und ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass unaufmerksame Leute mit echten Konsequenzen rechnen müssen, solange sie niemanden über den Haufen fahren. Das wäre wohl höchstens der Fall, wenn die Polizei gerade in der Nähe wäre und sehen würde, dass der Autofahrer einfach durchfährt, ohne auf die Fußgänger zu achten.

Für A wird die Geschichte wohl keine Auswirkungen haben. Selbst wenn der alte Mann die Situation bei der Polizei schildert und das Kennzeichen angibt, wird daraus nicht viel entstehen. Wenn überhaupt, wird A sicher belehrt werden, was in der Regel auf der einen Seite rein und auf der anderen Seite wieder raus geht. :roll:

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Es kommt natürlich immer darauf an, was man selbst als Ärger ansieht. Für den einen ist es ärgerlich, wenn er bestraft wird, für den anderen bedeutet es bereits Ärger, wenn man einen Anhörungsbogen bekommt. Doch selbst wenn der Fußgänger nun Anzeige erstattet, so müsste erst einmal ermittelt werden, wer zu dem Zeitpunkt Führer des Fahrzeuges war, denn Autos, bzw. deren Kennzeichen kann man nicht anzeigen.

Selbst wenn im Falle einer Anzeige ermittelt werden würde, dass A selbst als Fahrzeughalter auch Fahrer war, bzw. der Fahrzeughalter dies mitteilt, so stünde letztendlich Aussage gegen Aussage. Es sei denn, der ältere Herr hätte zusätzliche Zeugen.

Ich hoffe jedoch, dass A trotzdem aus diesem Vorfall seine Lehre zieht und zukünftig auf Fußgänger achtet, anstatt sie beinahe umzufahren. Denn es gibt an Fußgängerüberwegen meistens auch Radfahrer, die deutlich schneller unterwegs sein können als ältere Herren.

Beim Eingangsposting fragte ich mich, wie denn eine „Ich hab mir Dein Nummernschild gemerkt“-Geste aussieht? Um anzudeuten, dass ich mir etwas gemerkt habe, würde ich an meinen Kopf deuten, was allerdings doch eher mit der "Vogel-zeigen"-Geste übereinstimmt.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich hätte auf jeden Fall mit dem Herrn gesprochen und Adressen ausgetauscht. In dem Fall – weil sich der Herr so aufgeregt hat – hätte ich den Vorfall sogar bei der Polizei gemeldet, um auf der sicheren Seite zu sein.

Das ging aber alles so schnell; wenige Sekunden später war er schon hinter dem Wagen über die Straße gegangen und aufgrund der starken Verärgerung hätte er A vielleicht auch nur beschimpft oder gar etwas am Wagen mit seinem Gehstock kaputt geschlagen. Der Mann wirkte nicht so als habe er darüber reden wollen. Zudem konnte man dort nicht anhalten und es muss einem in diesem Schreckmoment ja auch erst einmal einfallen, was man tun wollte, aber nach dem Schock ist der Kopf erst einmal leer und die guten Ideen kommen dann 500 Meter später.

Beim Eingangsposting fragte ich mich, wie denn eine „Ich hab mir Dein Nummernschild gemerkt“-Geste aussieht? Um anzudeuten, dass ich mir etwas gemerkt habe, würde ich an meinen Kopf deuten, was allerdings doch eher mit der "Vogel-zeigen"-Geste übereinstimmt.

Er hatte den Arm nach oben gestreckt und dabei die Finger so zusammengeführt als hätte er einen Stift in der Hand. Wobei er keinen Stift in der Hand hatte, es war nur so eine Geste.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 16.02.2013, 17:34, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Im Zweifel wird Aussage gegen Aussage stehen, wenn es keine anderen Zeugen gibt und dann würde ein Verfahren eingestellt werden. Ich bin da selbst nicht so bewandert, da ich keinen Führerschein habe, aber meines Wissens kann man unter Umständen auch bestraft werden, wenn niemand zu Schaden kam. "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" nennt sich das. Natürlich kommt es dabei auf die genauen Umstände an und die dürften in so einem Fall nur sehr schwer zu ermitteln sein. Der Vorfall wird für A also vermutlich keine Konsequenzen haben, selbst wenn der ältere Herr in anzeigt.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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