Muss Prozesskostenhilfe zurückgezahlt werden?

vom 14.02.2013, 14:08 Uhr

Ich habe schon mehrfach gehört, dass man, wenn man wenig Geld hat, auch Prozesskostenhilfe bekommen kann. Nun hat A diese Prozesskostenhilfe bekommen, weil er wenig Einkommen hat. Er hat aber nun von Bekannten gehört, dass man diese Prozesskostenbeihilfe irgendwann zurückzahlen muss. Nun frage ich mich, wann man diese zurückzahlen muss und wie lange die Fristen dafür sind.

Wenn ich beispielsweise heute Prozesskostenbeihilfe bekommen würde, müsste ich diese dann in einer bestimmten Frist wieder zurückzahlen? Welche Voraussetzung braucht man, damit man diese nicht mehr zurückzahlen muss?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Prozesskostenhilfe muss man nur zurück zahlen, wenn man innerhalb von vier Jahren nach Prozessende eine Überprüfung durch das Amtsgericht hat. Aber selbst dann kann man Ratenzahlungen vereinbaren. Es ist auch möglich, dass man nur einen Teil der Kosten zurück zahlen muss. Das hängt eben von der aktuellen finanziellen Situation ab.

Aber nicht Jeder, der eine Prozesskostenhilfe bewilligt bekam, wird danach auch überprüft. Ich kenne Personen, die wirklich jedes Jahr ihre finanzielle Situation offen legen mussten. Andere Leute werden dagegen nie überprüft. Es ist also nicht wirklich vorher zu sagen, ob man selbst davon betroffen sein wird.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ja, Prozesskostenhilfe muss man gelegentlich zurückzahlen. Meine Freundin musste das leider auch obwohl sie von Hartz 4 lebte, nun aber wieder in Arbeit ist, soll sie mehr als 6000 Euro zurückbezahlen.

» carmen48 » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,48 »



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