Miethaus: Beschädigung von Eigentum in Gemeinschaftsräumen
Im Miethaus von A wurde im Waschkeller die Waschmaschine von A beschädigt. Der Deckel der Waschmaschine hat ein großes Loch. Anscheinend hat sich jemand auf die Waschmaschine drauf gestellt, als er das Licht im Keller, welches defekt war, reparieren wollte. Zeugen für diese Beschädigung gibt es nicht. A hat es aber der Hausverwaltung bereits gemeldet, die aber meint, dass A selber Schuld ist, wenn privates Eigentum im Gemeinschaftsraum beschädigt wird. Da aber nicht möglich ist die Waschmaschine in die Wohnung zu stellen, bleibt A nur übrig diese in den Waschkeller zu stellen.
Wer sollte für den Schaden an der Waschmaschine aufkommen? Die Waschmaschine ist noch nicht sehr alt und das Loch im Deckel beeinträchtigt zwar nicht die Waschkraft der Maschine, sieht aber unschön aus. Kann A von irgendjemanden Schadenersatz verlangen? Muss die Hausverwaltung oder die Versicherung des Vermieters da aufkommen?
Also so weit ich weiß, wird der Vermieter definitiv nicht dafür aufkommen. Er ist nicht verpflichtet, privates Eigentum in Gemeinschaftsräumen zu versichern. Also fällt der schon mal raus.
Ich glaube auch nicht, dass die Haftpflichtversicherung das übernimmt, aber versuchen kann man es ja mal. Mehr als ein "Nein" kann man sich ja nicht holen. Ich würde auch mal die Hausratsversicherung checken, vielleicht gibt es im Versicherungsschein eine entsprechende Klausel. Sollten die beiden nicht funktionieren, sieht es wohl leider schlecht aus und der Eigentümer wird auf den Kosten sitzen bleiben.
Es ist wirklich so, dass der Vermieter für diesen Schaden nicht aufkommen muss. Da der Mieter die Waschmaschine im Endeffekt freiwillig in den Gemeinschaftsraum gestellt hatte, muss der Mieter auch mit Beschädigungen rechnen, wo dann der Vermieter nicht für aufkommen muss.
Und ich würde auch versuchen den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen und den Schaden somit ersetzt zu bekommen, obwohl ja das Loch an der Waschmaschine nicht die Funktion beeinträchtigt, sondern nur unschön ausschaut. Da weiß ich nicht, ob es sich wirklich lohnt die Versicherung einzuschalten und die Waschmaschine zu reparieren, da die Waschmaschine doch weiterhin im Gemeinschaftsraum stehen bleiben muss, weil du anscheinend keine andere Möglichkeit hast die Waschmaschine woanders unterzubringen und somit kann die Waschmaschine doch immer wieder beschädigt werden und du wirst dann auch weiterhin nicht herausfinden, wer diesen Schaden angestellt hat.
Ich würde einen Aushang an die Tür des Waschkellers oder desgleichen hängen und doch die anderen Mieter fragen, ob sie etwas mitbekommen haben, wer die Waschmaschine beschädigt haben könnte oder ob der Übeltäter nicht so ehrlich sein möchte und den Schaden nicht eventuell beheben möchte oder sich doch zumindest sich bei dir melden möchte, damit das Thema geklärt werden kann. Da du ja anscheinend auch weißt, dass der Schaden nicht mit Absicht an deiner Waschmaschine gemacht wurde, es aber so fair wäre, wenn sich der Übeltäter melden würde.
Mal sehen, was auf solch einen Aushang von den anderen Mietern kommt und ob der Übeltäter ein schlechtes Gewissen bekommt und desgleichen. Auf jeden Fall würde ich es so probieren, den Schaden bezahlt zu bekommen und den Täter zu finden, damit auch keine weiteren Schäden an den Waschmaschinen oder anderen Geräten im Gemeinschaftsraum in Zukunft zu finden sind.
Wenn A auch Vandalismus mit in der Hausratversicherung drin hat, dann kann A es versuchen darüber laufen zu lassen. Aber ich würde den Vermieter mal fragen, ob er eine Haftpflichtversicherung hat, die so was beinhaltet. Wenn der Raum für jeden zugänglich ist und einem nichts anderes übrig bleibt, die Waschmaschine dort anzuschließen, kann es ja im Grunde nicht sein, dass man sein Eigentum ungesichert dort stehen haben muss.
Im Mietvertrag steht ja oft, dass man die Waschmaschine nicht in der Wohnung stellen darf und diese Klausel zeigt ja, dass man praktisch gezwungen ist die Dinge dann in einen Raum zu stellen, in dem jeder die Sachen kaputt machen kann. Versuchen würde ich es einfach mal.
Ich meine, dass es durchaus möglich sein muss festzustellen, wer die Glühbirne ausgewechselt hat. Es ist ja bekannt, wann das passierte, somit kann man denjenigen fragen, der das normalerweise macht. Man könnte auch auf die Fingerabdrücke anspielen, die sich bestimmt an der Glühbirne befinden. Es ist sicherlich kein großer Schaden, aber trotzdem gemein, wenn man sich nicht meldet. Da könnte man auch versuchen, mit der Polizei zu drohen. Es kommt aber immer auf das Verhältnis der Mieter untereinander an.
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