Was tun, wenn Stromversorger Guthaben nicht zahlt?
Mal angenommen Kunde A hat zum 1. August dieses Jahres seinen Stromanbieter gewechselt der bisher schon eine Menge Negativschlagzeilen geliefert hatte. Nach mehrmaliger Mahnung kam dann Anfang Oktober die Nachricht dass die Rechnung nun Online abrufbar ist. Die Rechnung wies ein Guthaben aus welchem Kunde A überwiesen werden sollte. Nun wartet der Kunde schon seit Monaten auf diesen Betrag. Um gleich klar zu stellen, es handelt sich nicht um einen eventuellen Wechselbonus sondern um die verbrauchsabhängige Abrechnung wo durch zu hohe Abschläge im Laufe der Zeit sich ein gewisses Guthaben aufgebaut hat. Mehrfache Mails werden zwar als Posteingang bestätigt, aber nicht beantwortet. Kunde A verlor schon etwas die Geduld bis dann tatsächlich geantwortet und mitgeteilt wurde dass das Schreiben an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet wurde und sobald eine Klärung erwirkt wird sich mit dem Kunde A in Verbindung gesetzt wird. Das ist nun auch schon wieder einen Monat her.
Kunde A hat keine große Lust noch Geld für die kostenpflichtige Warteschleife zu investieren um dann doch nur mit Mitarbeitern eines Callcenters zu telefonieren. Der Anspruch ist eindeutig und auch gerichtlich durchsetzbar. Kunde A überlegt nun ob er einen gerichtlichen Mahnbescheid beim Amtsgericht erwirken soll. Die Kosten dafür in Höhe von 23 Euro würde er schon tragen wenn nur Aussicht auf Erfolg besteht. Was würdet ihr im Fall von Kunde A machen? Macht es Sinn solch einen Mahnbescheid auszufüllen? Habt ihr eventuell Erfahrungen darüber wie lange es dauern könnte bis so ein Mahnbescheid durchgesetzt ist? Kunde A meint dass alles eindeutig ist was sicherlich die Bearbeitung beschleunigen könnte. Habt ihr so etwas wie Kunde auch schon einmal mit eurem Stromversorger beziehungsweise bei anderen Versorgern erlebt? Gibt es noch Alternativen oder Fallstricke auf die Kunde A achten könnte? Ist eine Fristsetzung per Email beziehungsweise Fax ausreichend?
Erst einmal ist es so, dass dieser Stromanbieter nicht antwortet oder sich nicht meldet, weil man von dem Stromversorger Geld haben möchte und die wohl keine Lust haben zu bezahlen, obwohl sie müssen. Wenn die aber Geld von dem Kunden haben wollen, dann sind sie immer recht schnell mit Rechnungen und Mahnungen schreiben.
Ich würde an deiner Stelle entweder diesen Mahnbescheid beim Amtsgericht bewirken und die 23 Euro bezahlen oder dir deine Unterlagen zusammensuchen und die deinem Rechtsanwalt übergeben. Ich denke, dass in der Hinsicht ein Rechtsanwalt sinnvoller wäre, weil er auch, wenn nicht bezahlt wird, alle gerichtlichen Schritte einleiten kann, ohne dass man sich selber großartig darum kümmern müsste.
Ich persönlich würde zu dem Stromanbieter schreiben, dass ich so und so viel Guthaben bei denen stehen habe und deshalb so und solange keine Abschlagszahlungen vornehme, damit das Konto wieder ausgeglichen wird, weil ich weiß, dass ich das Guthaben eh nicht so schnell ausgezahlt bekomme. Ob dies nun rechtlich ist, weiß ich nicht genau, aber ich würde trotzdem mal schauen.
Ich würde gerne das Thema noch einmal aufgreifen wollen, vielleicht steht ja der eine oder andere vor einer ähnlichen Situation und muss dann Rat suchen.
Wie bereits geschrieben brachten die von A geschriebenen Mails überhaupt nichts. Sie wurden nur automatisch als Eingang bestätigt, aber nie beantwortet. Einmal kam noch eine etwas ausführlichere Mail wo mitgeteilt wurde dass die Unterlagen zur Prüfung durch die zuständige Abteilung gelangen sollen, aber das war auch nur eine Hinhaltetaktik auf die A nichts gegeben hat. Die Hotline hat A nicht angerufen da er aus verschiedenen Foren wusste dass man dort ewig in der Warteschleife hängt, das nur unnötig Geld kostet und die Mitarbeiter im Callcenter auch Versprechungen machen die sie nicht halten.
A hat also wieder eine Email geschickt und eine Frist von 14 Tagen gesetzt bis zu der die noch offene Summe überwiesen werden soll, gleichzeitig wurde darüber informiert dass bei Nichtzahlung dieser Betrag gerichtlich eingefordert wird. Hierauf gab es erwartungsgemäß keine Reaktion so dass A ein gerichtliches Mahnverfahren einleitete.
Das dazu erforderliche amtliche Formular gibt es kostenlos im Internet. Die Ausfüllung ist nicht besonders schwierig, aber man muss es erst einmal machen. Im Prinzip muss man nur dem Schuldner und deren gesetzlichen Vertreter (steht auf jeder Rechnung) eintragen, den Gläubiger, die Summe plus Portokosten und die Frage beantworten um welche Schulden es sich handelt (Versorger). Das zuständige Amtsgericht erhält man durch Eingabe der Postleitzahl. Das Schreiben ist maschinenlesbar und wird ausgedruckt und zum Amtsgericht geschickt. Von dort erhält man dann einen Gebührenbescheid über 22 Euro (unabhängig von der Summe) den man erst einmal vorstrecken muss. Aber keine Sorge, das Geld muss der Schuldner erstatten, ebenso auch das Porto. Die Abschlussrechnung musste A nicht beim Amtsgericht vorlegen.
Von da ab lief es für A wie ein Länderspiel der deutschen Mannschaft. Sofort nach der Überweisung der Gebühren wurde der Mahnbescheid verfasst und zugestellt, Zahlungsziel war 14 Tage. Der Anbieter B hat tatsächlich die gesamte Summe innerhalb dieser Frist überwiesen so dass diese Forderung nun vollständig beglichen wurde.
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