Mit den Eltern im 2-Familien-Haus einen Mietvertrag machen?

vom 11.02.2013, 15:10 Uhr

A und B haben für sich und die Kinder ein Haus gekauft. Es ist ein 2-Familienhaus und da würde sich anbieten, dass sie die Eltern in die obere Wohnung holen. Nun überlegen die beiden, ob sie mit den Eltern wirklich einen Mietvertrag machen sollten oder ob man bei den Eltern da eine Ausnahme machen sollte.

Welche Vor- oder Nachteile bietet ein Mietvertrag? Würdet ihr mit den Eltern einen Mietvertrag machen oder würdet ihr die Wohnung mit Handschlag vermieten. Miete zahlen die Eltern und sie zahlen dann auch Nebenkosten. Zumindest ist das so abgesprochen.

Benutzeravatar

» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich würde einen Mietvertrag machen, und zwar aus rechtlichen und steuerlichen Gründen. Die Mieteinnahmen müssen ja versteuert werden. Umgekehrt können die Eltern vielleicht ein Arbeitszimmer absetzen. Aus solchen Gründen fände ich persönlich einen einfachen Mietvertrag besser. Man kann ja den einfachsten Vordruck nehmen, den es gibt, das ist keine große Sache.

Außerdem könnte der Fall eintreten, dass die Familie auseinanderbricht und meinetwegen nur Schwiegertochter oder Schwiegersohn im Haus wohnen bleiben und es zum Streit kommt. Verhindern lässt sich das nie, auch wenn im Moment alles harmonisch läuft. Da ist ein Mietvertrag eine Sicherheit.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Steuerlich kann das tatsächlich einige Vorteile bringen, schließlich kann man auch Zinsen, Reparaturen und andere Kosten an der Mietwohnung absetzen. Was genau möglich ist und ob es im konkreten Fall wirklich Vorteile bringt muss man aber selbst durchrechnen oder sich vom Steuerberater beraten lassen.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich denke es bringt mehr Vorteile als Nachteile wenn A einen ordentlichen Mietvertrag aufsetzt. Niemand mag unbedingt daran denken, aber Scheidungen sind auch bei den älteren Semestern möglich und dann könnte es Theater geben wenn A mit der neuen Familie nicht klar kommt. Ich wüsste auch nicht wie man Kündigungsklagen durchsetzen könnte, egal ob es sich um einen Eigenbedarf oder um totale Zerwürfnisse handelt. A muss das ja nicht unbedingt so begründen, der steuerliche Aspekt ist ja schon alleine ausreichend genug.

Wenn A vor hat Miete zu kassieren und das beim Finanzamt angeben will dann geht es gar nicht ohne einen Mietvertrag. Der Vorteil solcher Mehrgenerationenhäuser ist in der Tat der steuerliche Aspekt. Den nahen Angehörigen gegenüber darf man beim Mietpreis sehr entgegenkommend sein, er muss aber unbedingt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete betragen. Wer weniger nimmt riskiert dass die Ausgaben dann auch noch anteilig vom Finanzamt gekürzt werden.

Nur mal so als Beispielrechnung mit einem monatlichen Mietpreis von 200 Euro und dass die Mietwohnung ungefähr 40 Prozent der gesamten Wohnfläche vom Haus einnimmt. A hat immer eine normale Abschreibung in Höhe von ein paar Prozent des Wertes (legt das Finanzamt fest), dazu kommen die Finanzierungskosten (Zinsen), allgemeine Kosten die nicht umgelegt werden können wie anteilig die Gebäudeversicherung, die Grundsteuer und meinetwegen auch die Fassadensanierung, die Tapezierarbeiten im gemeinsamen Flur oder die Kanalarbeiten. Das sind teilweise abzuziehende Kosten. Die vollständig abzuziehenden Kosten dürfen nur direkt die Mietwohnung betreffen, zum Beispiel ein paar neue Fenster die du spendiert hast oder das Laminat. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen dass es zwar sehr aufwendig und teilweise auch echt nervtötend sein kann sich mit dem Finanzamt jedes Jahr herumzuärgern, aber unter dem Strich lohnt es sich.

Benutzeravatar

» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^