Gibt es ein "Scheinverlöbnis"?

vom 06.02.2013, 10:45 Uhr

Es gibt ja die Scheinehe, die dann besteht, wenn die Ehepartner von vorneherein kein gemeinsames Leben führen wollen und auch keinen gemeinsamen Hausstand gründen. Solche Ehen sind nicht gültig und manchmal sogar strafbar.

Bei Verlöbnissen ist es ja auch so, dass gewisse rechtliche Dinge sehr wohl noch gelten. Es gibt zwar kein Kranzgeld mehr und auf Eingehung der versprochenen Ehe kann selbstverständlich auch nicht mehr geklagt werden. Allerdings ist es so, dass Geschenke zurückverlangt werden können und auch andere finanzielle Nachteile, die man erlitten hat, nur weil die Ehe versprochen wurde, zurückfordern kann. Wenn der Partner aber nie vorhatte, die Ehe einzugehen - ist das Verlöbnis dann ein Scheinverlöbnis und kann man die Geschenke wie etwa einen teuren Verlobungsring behalten, auch in dem Fall, dass man selber das Verlöbnis auflöst?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 06.02.2013, 11:53, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Die "Scheinehe" ist nicht strafbar - geahndet wird aber das, was in aller Regel damit bezweckt wird. Nämlich eine Aufenthaltsgenehmigung für einen der Partner zu "erschleichen". Ansonsten darf sich jeder hier verheiraten, auch wenn die Ehe nicht vollzogen wird. Denn wer wie sein Leben und Liebesleben organisiert, ist jedem Menschen selbst überlassen!

Was das "Scheinverlöbnis" angeht, kann ich mir so was nur vor Gericht vorstellen. Immer dann, wenn nämlich die Aussage verweigert werden soll, um seinen Partner nicht weiter belasten zu müssen. Was du beschreibst klingt nicht nach "Scheinverlöbnis" sondern nach einem gewöhnlichen Fall eines Heiratsschwindlers. Und der ist dann letztlich auch Straf- und Zivilrechtlich zu verfolgen. Anders natürlich, wenn einer der Partner - trotz Verlobung - plötzlich kalte Füße bekommt und eben doch nicht mehr heiraten will. Auch hier mischt sich die Justiz nicht in die Gefühlswelt ein.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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