Sonderurlaub bei Umzug vom Chef bekommen

vom 20.08.2009, 08:27 Uhr

Für A war eigentlich immer klar dass A einen Sonderurlaub bekommt bei einem Umzug, aber offenbar ist As Arbeitgeber da ganz anderer Meinung als A. Er meint das läge allein in seinem Gutdünken ob A da frei bekommt oder nicht.

Wie ist das nun mit dem Sonderurlaub, wer bekommt wie lange frei? Sicherlich ist das auch irgendwo geregelt, wenn man sich schon mit seinem Chef anlegt dann will man ja auch wissen wo man nachschauen muss damit man das passende Gesetz oder die Verordnung findet.

» Trooda » Beiträge: 12 » Talkpoints: 0,16 »



Der Sonderurlaub ist im BGB § 616 geregelt. Dort steht, dass man im Fall eines besonderen Familienereignisses, bei einem Todesfall oder bei der Betreuung eines Kindes unter 12 Jahren ein Recht auf Sonderurlaub hat. Bei einem Umzug hat man nicht das Recht auf einen Sonderurlaub und muss daher freinehmen. Der Arbeitgeber ist also völlig im Recht.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Sonderurlaub für Umzüge und dergleichen ist nicht gesetzlich geregelt, deshalb hat der Arbeitgeber schon Recht, wenn er sagt, dass er das nach seinem Ermessen entscheiden kann.

Allerdings gibt es in vielen Branchen Tarifverträge, die auch Sonderurlaubstage wegen Umzug, Heirat, Geburt eines eigenen Kindes und dergleichen regeln. Wenn der Arbeitgeber einem solchen Tarifvertrag unterliegt, hat er auch den Sonderurlaub zu gewähren. Dass wird A aber am besten wissen und wenn der Betrieb nicht Tarifvertraglich gebunden ist, dann gibt es keinen Anspruch auf Sonderurlaub.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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