Kind aus Vergewaltigung: Rechte des Vaters?

vom 23.11.2011, 13:54 Uhr

Ein sehr schwieriges Thema da man zuallererst mit dem Herzen einer Mutter oder eines Vaters schreibt und dahingehend recht befangen wirkt. Allerdings gebe ich all den Vorrednern recht, dass der "Erzeuger" tatsächlich auch die Rechte eines Normalsterblichen hat, wenn er Diese einfordert. In welchem Umfang entscheidet dann ggf. ein Gericht. Bedauerlicherweise ist es so, dass die Neuregelungen zwar die Väter begünstigt die sich aktiv um das Kind bemühen, aber auch den Vätern einen Freifahrtschein verpasst, die über das Kind der Mutter eines auszuwischen versuchen und das ist leider Gang und Gäbe.

Neulich sprach ich mit einem Mitarbeiter des Jugendamtes und wollte wissen was er als Mitarbeiter davon hält, wie sich die aktuellen Neuregelungen auf den Alltag mit den Klienten auswirkt. Bedauerlicherweise hört man genau genommen auch von Ihnen das, was sich fast Jeder denken kann. Väter die sich jahrelang nicht um die Kinder bemühten, sprechen vor Gericht vor und halten dort eine Predigt vom Feinsten, sodass selbst das Jugendamt überrascht sei, wie einfach es doch ist via Eingeständnissen Menschen zu manipulieren.

Letztendlich kann meines Wissens nach der Erzeuger des Kindes vor Gericht gute Chancen auf den Umgang haben. Inwieweit dies vollstreckbar wäre, wäre nun auch abhängig vom Gericht und auch dem Richter. Allerdings halte ich wenig von solchen Sendungen und bezweifle wie auch Andere, dass Jemand der vorsätzlich eine Frau vergewaltigt hat, am Ende sein Kind einfordern wird. Und ich würde wahrscheinlich das Kind bekommen, aber zur Adoption freigeben, da ich annehme, dass ich in diesem Kind immer den Mann sehen würde, der mich vergewaltigte.

» scientia » Beiträge: 23 » Talkpoints: 10,84 »



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