Motiv und kein Alibi - reicht das für einen Tatverdacht?

vom 04.02.2013, 21:07 Uhr

Ich schaue mir zur Entspannung abends ganz gerne Krimis im Fernsehen an, wie gerade auch. Häufig kommen ja Szenen vor, in denen der Kommissar den Angeklagten anbrüllt: "Sie haben kein Alibi und ein Motiv, Sie sind dringend tatverdächtig!"

Reicht das im wirklichen Leben, um als Tatverdächtiger zu gelten, kein Alibi und ein Motiv zu haben? Motive kann man sich ja viele vorstellen und kein Alibi haben wohl auch viele Leute.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 04.02.2013, 21:11, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Nein, das ist durcheinander geworfen. Tatverdächtig kann man auch ohne dringenden Tatverdacht sein.

Im Strafprozessrecht haben wir drei verschiedene Verdachtsformen. Zuerst gibt es den Anfangsverdacht. Das ist der Moment, in dem die Möglichkeit besteht, dass jemand eine Straftat begangen hat. Ab dem Zeitpunkt ist die Staatsanwaltschaft/Polizei dazu verpflichtet, zu ermitteln. Das heißt, dass derjenige dann schon tatverdächtig ist.

Dann gibt es den hinreichenden Tatverdacht. Dieser ist gegeben, wenn eine Verurteilung vor Gericht auf Grund der Ermittlungen wahrscheinlich ist. Das heißt, ab dem Zeitpunkt ist es dann an der Zeit, Anklage zu erheben, siehe Paragraph 170 StPO.

Die letzte Stufe ist der dringende Tatverdacht. Dieser ist wichtig, um jemanden in Untersuchungshaft zu nehmen. Dieser Verdacht ist der strengste, es muss hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass jemand eine Tat begangen hat. Dazu gehört also wesentlich mehr als nur ein Motiv und ein fehlendes Alibi.

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» CCB86 » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 2,88 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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