Dürfen Minderjährige in Raucherkneipen jobben?

vom 02.02.2013, 00:21 Uhr

Laut dem Raucherschutzgesetz, darf in Gaststätten und Kneipen, die durch Jugendliche besucht werden, nicht mehr geraucht werden. Falls man Rauchen in seiner Lokalität erlauben möchte, dürfen die Räumlichkeiten durch Jugendliche nicht besucht werden. So hängen mittlerweile ja auch viele Schilder an Kneipen, dass das eine Raucherkneipe ist und Jugendliche keinen Zutritt haben.

Nun möchte der 17jährige A. gerne in der Kneipe seines Onkels jobben, um sein Taschengeld aufzubessern. Leider hat der Onkel von A. eine so genannte Raucherkneipe. Darf A. dort nun jobben? Welche Möglichkeiten hätten A. und sein Onkel, damit A. bei seinem Onkel arbeiten dürfte?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



In aller Regel darf man unter 18 eine Raucherkneipe gar nicht erst betreten. Weiterhin gelten Regelungen, die besagen, dass man unter 18 nicht länger als bis 00:00 Uhr arbeiten darf bzw. sich in einer Kneipe generell nicht aufhalten darf. Ich hoffe deine Frage hat sich somit beantwortet.

» BarbarenDave » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,17 »


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