Kurzfristige Dienstplanänderungen ohne Absprache erlaubt?

vom 01.02.2013, 23:58 Uhr

Frau A. arbeitet als Krankenschwester in einem Krankenhaus. Die Dienstpläne werden immer zum Ende des Monats für den nächsten Monat im Aufenthaltsraum ausgehängt. Frau A. und ihre Kollegen planen danach ihre Freizeit und ihre Arzttermine und andere Verpflichtungen ein.

Seit kurzem werden die Dienstpläne kurzfristig geändert. Nur durch Zufall sahen Kollegen in den Dienstplan und sahen die zum Teil geänderten Dienstzeiten. Die Pflegedienstleitung sagte zu den Beschwerden nur, der Dienstplan sei einzuhalten und es müsse so gearbeitet werden, wie es eingetragen sei. Was für die Planung der Angestellten natürlich nicht gerade dienlich ist.

Darf ein Dienstplan überhaupt kurzfristig geändert werden, ohne mit den betroffenen Angestellten die Änderungen direkt zu besprechen? Kann der Arbeitgeber wirklich verlangen, dass die Angestellten quasi täglich in den Dienstplan sehen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich jobbe neben meinem Studium am Wochenende und auch in den Ferien in der Gastronomie. Dort ist es so, dass man absolut keine festen Arbeitszeiten hat. Stattdessen kann es sein, dass man jeden Tag eine andere Schicht hat. So werden die Pläne auch höchstens immer für die nächsten zwei Wochen fertig gestellt und auch ausgedruckt. Trotzdem sollte man jeden einzelnen Tag auf den Plan schauen, da sich ständig etwas ändert. So kann es sein, dass man eben seine Freizeit für den nächsten Tag überraschenderweise doch umändern muss, weil man beispielsweise zwei Stunden länger arbeiten muss, als geplant. Ebenso kann es auch vorkommen, dass der freie Tag umgeändert wird, so dass man an einem Tag arbeiten muss, von dem man dachte, dass man da frei hat. Einen anderen Tag, an dem man sich nichts vorgenommen hat, muss man dafür wiederum arbeiten.

Mir ist es auch einige Male passiert, dass ich ein oder zwei Stunden zu früh zur Arbeit gekommen bin, da der Plan wieder einmal so kurzfristig geändert wurde, dass ich die Änderung nicht mitbekommen habe. Da es sich aber nicht lohnte, für die kurze Zeit wieder nach Hause zu fahren, musste ich mir bei der Arbeit die Zeit totschlagen, was natürlich sehr ärgerlich war.

Ich denke also, dass es durchaus erlaubt ist, Pläne so kurzfristig zu ändern. Immerhin sieht man an meinem Beispiel ja gut, dass es noch extremer geht. Dabei ist das in der Gastronomie scheinbar Gang und Gäbe so.

Natürlich ist es sehr ärgerlich, wenn man nicht längerfristig seine Freizeit planen kann. Da es aber nicht anders geht, muss man damit klarkommen. So plane ich meine Freizeit immer erst kurzfristig. Zudem plane ich auch noch einen weiteren Tag als Option ein, falls ich an meinem gewünschten Tag doch arbeiten müsste. Termine beim Arzt hingegen, gebe ich immer sofort in der Arbeit Bescheid, so dass mein Chef weiß, wann er mich nicht einteilen kann.

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» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge


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