Wie rechtsverbindlich ist eine Vermieterbescheinigung?

vom 29.01.2013, 19:27 Uhr

Herr A. möchte zum ersten Mal eine Wohnung vermieten. Nun wurde ihm geraten, im Vorfeld eine Vermieterbescheinigung anzufordern. Herr A. hat sich im Internet schon mal grob umgesehen nach einem Vordruck. Nun fragt sich Herr A. aber, wie rechtsverbindlich eine Vermieterbescheinigung ist? Die meisten Auskünfte werden ja vom neuen Mieter selbst gemacht. Im Endeffekt kann der doch alles möglich da rein schreiben. Oder kann sich Herr A. nachher auf diese Vermieterbescheinigung berufen, falls es sich raus stellt, da sind unwahre Angaben drin? Ist diese Vermieterbescheinigung und die Angaben rechtsverbindlich?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Fugasi hat geschrieben:Die meisten Auskünfte werden ja vom neuen Mieter selbst gemacht.


Was du meinst ist scheinbar eine Selbstauskunft. Das ist etwas anderes. Bei einer Vermieterbescheinigung bescheinigt der bisherige/vorherige Vermieter, dass keine Mietschulden bestehen und die Miete immer regelmäßig und pünktlich gezahlt wurde. Was sollte daran rechtsverbindlich sein? Es gibt durchaus Mieter, die 20 Jahre lang ihre Miete pünktlich gezahlt haben und diese Zahlungen plötzlich beim neuen Vermieter einstellen- warum auch immer. Gegen den ehemaligen Vermieter kann man dann natürlich nichts unternehmen. Und bei den säumigen Mietern ist oftmals nicht einmal die Miete zu holen.

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» Trisa » Beiträge: 3317 » Talkpoints: 36,86 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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