Ab wann kann man ins Frauenhaus gehen?

vom 29.01.2013, 12:02 Uhr

Das Frauenhaus bietet bekanntlich Frauen Schutz vor gewalttätigen Partner. Wenn der Partner schon gewalttätig wurde, und sei es eine Ohrfeige, kann die Frau ins Frauenhaus gehen und dort erst mal Schutz suchen.

Wie ist das aber in folgender Konstellation? Die Beziehung von Herrn A und Frau B geht derzeit langsam in die Brüche. Erst hatte man sich immer weniger zu sagen, dann häuften sich die Streitigkeiten. Nun ist man bei den Streitigkeiten auf einem Level angekommen, wo Herrn A offensichtlich Beleidigungen nicht mehr ausreichen. Statt dessen muss Frau B immer wieder und immer öfter hören, dass Herr A ihr massiv Gewalt androht. Passiert ist indes noch nichts, aber Frau B hat jetzt selbstverständlich Angst, dass Herr A seine Drohung dann doch irgendwann demnächst wahr macht, woraus sie gut verzichten kann.

Frau B überlegt nun, sich von ihrem Partner zu trennen. Könnte sie erst mal ins Frauenhaus ziehen und dort Schutz suchen? Oder ist dort die Voraussetzung für die Aufnahme, dass der Partner schon gewalttätig wurde?

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Ich denke nicht, dass es genauste Aufnahmevoraussetzungen gibt. Es ist ja auch nicht in allen Fällen, dass der Partner handgreiflich wird, sondern es gibt auch andere Mittel jemanden unter Druck zu setzen. In der geschilderten Konstellation würde ich, wenn man keine anderen Möglichkeiten sieht, auf jeden Fall den Kontakt zu einer Beratungsstelle suchen. Ob es sinnvoll ist ins Frauenhaus zu gehen, kann dort gemeinsam entschieden werden. Das hängt ja unter anderem auch von der finanziellen und persönlichen Situation ab. Und es ist ja nun nicht so, dass man nach jeder Trennung erstmal ins Frauenhaus muss.

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» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Frauenhäuser sind für alle Frauen geöffnet, die sich physischer und/oder psychischer Gewalt ausgesetzt sehen. Wenn ein Partner dem anderen ständig Gewalt androht, kann dies als psychische Gewalt gewertet werden, denn die Frau muss ja permanent Angst haben, dass ihr Partner irgendwann aus Worten Taten werden lässt. Es gibt allerdings einige Bedingungen beim Einzug ins Frauenhaus, die betroffene Frau darf keinerlei Alkohol- oder Drogenabhängigkeit aufweisen, denn dann kann sie zum Schutz der anderen Frauen nicht aufgenommen werden.

Es ist in der geschilderten Situation vielleicht ratsam, wenn sich die betroffene Frau einfach mal telefonisch ans Frauenhaus wendet, dort wird man ihr sicher sagen können, welche Möglichkeiten sie hat und ob/wann sie einziehen könnte.

» Jess0708 » Beiträge: 715 » Talkpoints: 47,47 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Man kann immer ins Frauenhaus gehen, wenn man sich subjektiv bedroht fühlt. Es gibt da, soweit ich weiß, keine Aufnahmekriterien. Das wäre ja auch unlogisch, weil niemand die Bedrohung objektiv einschätzen kann. Es geht ja auch keiner gerne und freiwillig ins Frauenhaus. Jeder, der dort anklopft, hat seine Gründe, die er objektiv vielleicht nicht erklären kann.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Eine Frau kann dann ins Frauenhaus gehen, wenn sie sich bedroht fühlt. Dabei ist es egal, ob sie geschlagen wird oder seelisch misshandelt wird. Es gibt keine Aufnahmebestimmungen und so kann man dort hingehen, wenn man sich in einer Beziehung bedroht fühlt. Wenn man also immer wieder seelisch bedroht und fertig gemacht wird, geht das auch.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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