Beitrag für Mieterschutzbund e.V. steuerlich absetzbar?
Bisher habe ich den Mitgliedsbeitrag für den Mieterschutzbund e.V. nicht steuerlich geltend gemacht. Nun sagte mir ein Bekannter, dass man Mitgliedsbeiträge auf jeden Fall auch in der Steuererklärung mit eintragen kann und die auch berücksichtigt werden. Meine Frage an euch, kann ich den Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen? Wenn ja, wo trage ich das genau ein?
Man kann diesen Beitrag wirklich von der Steuer absetzen, weil man ja Mitglied in einen Verein ist. Dieser von dir genannte Verein ist sogar noch gemeinnützig. Ich denke einmal konkret, dass du einen sogenannten Jahresbeitrag zahlst. Diesen Jahresbeitrag trägst du dann unter Vereinsbeiträge und Mitgliedschaften in dem Formular ein.
karlchen66 hat geschrieben:Man kann diesen Beitrag wirklich von der Steuer absetzen, weil man ja Mitglied in einen Verein ist. Dieser von dir genannte Verein ist sogar noch gemeinnützig. Ich denke einmal konkret, dass du einen sogenannten Jahresbeitrag zahlst. Diesen Jahresbeitrag trägst du dann unter Vereinsbeiträge und Mitgliedschaften in dem Formular ein.
Bist du da wirklich sicher? Mein Mann sitzt auch gerade über der Steuererklärung und als ich diesen Beitrag hier gelesen habe, habe ich ihn gefragt und er meinte, dass das nicht geht. Er hat selber vor einer Stunde über google gesucht und ist auf diese Seite vom Mieterschutzbund gekommen klick und da steht klipp und klar:
7.) Kann ich den Mietervereinsbeitrag von der Steuer absetzen?
Nein. Mietervereine dienen nicht gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken.
Der Verein selber ist vielleicht gemeinnützig. Aber dass man Mitglied dort ist dient ja nicht zum Nutzen der Allgemeinheit. Hast du es denn von der Steuer abgesetzt und wurde das berücksichtigt?
In dem Mitgliedsbeitrag ist nämlich auch eine sogenannte Versicherung mit eingebunden. Du hast dort nämlich den sogenannten Wohnungsrechtsschutz mit drin. Schon deshalb kannst du den Betrag wirklich von der Steuer absetzen. Selbst bei beispielsweise kirchlichen Vereinen ist der Jahresbeitrag von der Steuer absetzbar. Nur eben bei den nicht eingetragenen Vereinen wird dies nicht klappen.
@karlchen66: Die Versicherung, die da mit drin ist ist eine Mieterrechtsschutzversicherung und das ist deine private Sache, ob du so was hast oder nicht. Es hat nichts mit dem Beruf zu tun, es hat nichts mit Spenden usw. zu tun. So verstehe ich jedenfalls den Satz, den der Mieterschutzbund in den FAQ schreibt. Wie du in dem link siehst, ist die Seite von dem Mieterverein e.V., also dem eingetragenen Verein.
@Diamante: Die Quelle die du hier nennst ist leider ein Mieterverein, allerdings geht es um den Mieterschutzbund hier. Bist du dort denn wirklich Mitglied oder nur im Mieterverein? Dieser ist nämlich lediglich nur Mitglied im Mieterschutzbund und bietet daher auch noch andere Leistungen an. Mieterschutzbund ist ähnlich wie beispielsweise der Kinderschutzbund. Und auch dort gibt es auch eben nur reine Vereine.
@ karlchen66- Der Mieterschutzbund ist aber kein Verein, der als gemeinnützig gilt. Kirchliche Vereine sind das aber in der Regel. Auch andere Versicherungen kann man nur begrenzt steuerlich geltend machen. Zum Beispiel wenn sie als Werbungskosten abgesetzt werden können. In der Regel muss alles was man steuerlich geltend machen, beruflicher Art sein.
Somit gehe ich mal stark davon aus, wenn die Wohnung gewerblich genutzt wird oder zumindest zum Teil eben als Arbeitsplatz dient und man ein Arbeitszimmer steuerlich geltend macht, dass man dann die Beiträge zum Mieterschutzbund auch eventuell steuerlich geltend machen kann. Allerdings müsste man hier dann erst mal in Erfahrung bringen, ob der Mieterschutzbund überhaupt Mitglieder aufnimmt, die ihre Räume gewerblich oder als Arbeitsplatz nutzen, aufnehmen. Ich vermute mal stark, der Mieterschutzbund nimmt nur private Mieter.
Eintragen kann man den Mitgliedsbeitrag für den Mieterschutzbund sicherlich in seine Einkommenssteuererklärung. Ob der Betrag aber auch anerkannt wird und man dadurch eine Steuererleichterung bekommt, halte ich für fraglich.
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