Heizungsableser kommt zu spät-Kosten für zweite Anfahrt?

vom 23.01.2013, 11:06 Uhr

Normalerweise kündigt sich der Heizungsableser schriftlich an und nennt auch einen Zeitrahmen von meistens 1 oder 2 Stunden, innerhalb denen er kommen wird. Nehmen wir mal an, Frau A ist während diesen gesamten Zeitraums und noch etwa eine halbe Stunde darüber hinaus zu Hause, muss dann aber dringend weg. Der Ableser kommt verspätet, irgendwann nachdem sie das Haus verlassen hat.

Auf den Ankündigungsschreiben steht unten immer der Hinweis, dass der Kunde die Kosten für eine zweite Anfahrt zu tragen hat, wenn er im angegebenen Zeitraum nicht anwesend bzw. die Wohnung nicht zugänglich ist. Müssten die Kosten aber auch übernommen werden werden, wenn der Ableser erst deutlich nach der angegeben Zeitspanne aufgetaucht ist?

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Nein, würde ich nicht bezahlen. Denn vielleicht hat man ja andere wichtige Termine, beispielsweise beruflich. Da würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen. Etwas anderes ist es, wenn der Heizungsleser vorher anruft und man bestätigt, dass man noch länger da ist. Bei mir waren die Heizungsableser immer pünktlich, allerdings manchmal auch zu früh. Wahrscheinlich hätten sie dann zuerst einmal die anderen Wohnungen fertiggemacht und dann noch einmal geklingelt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Wenn der Zeitpunkt eingetragen wurde, wann der Ableser da sein sollte, dann beantwortet das die Frage schon von selbst. Denn auf dem Zettel steht, dass in dem angegebenen Zeitraum der Mieter da sein muss. Da die Zeit verstrichen war und der Ableser zu spät war, muss die Anfahrt nicht bezahlt werden.

» davinca » Beiträge: 2246 » Talkpoints: 1,09 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn der Heizungsableser nicht im vereinbarten Zeitraum auftaucht, ist der Mieter selbstverständlich nicht verpflichtet, sich unbegrenzt bereitzuhalten. Es kann ja durchaus auch sein, dass man am jeweiligen Tag noch andere Termine hat.

Also muss in so einem Fall auch die zweite Anfahrt nicht bezahlt werden, da das Verschulden des versäumten Termins ja ganz klar nicht auf Seiten des Mieters liegt. Die zweite Anfahrt müsste wirklich nur dann bezahlt werden, wenn der Heizungsableser zum angekündigten Termin vor der Wohnung steht und nicht hineinkommt.

Vor Gericht wird es natürlich dann problematisch, wenn nicht geklärt werden kann, zu welchem Zeitpunkt die Anfahrt beziehungsweise das Klingeln an der Tür erfolgte. Es kann passieren, dass es letztendlich Aussage gegen Aussage steht, wenn niemand sonst genau beobachtet hat, wann der Heizungsableser ankam.

Trotzdem würde ich mich in so einem Fall kategorisch weigern, eine in Rechnung gestellte zweite Anfahrt zu bezahlen. Dabei ist es aber wichtig, nicht einfach die Bezahlungsfrist verstreichen zu lassen, sondern die Rechnung ausdrücklich zu verweigern, und jeglichen Postkontakt ausschließlich nachprüfbar stattfinden zu lassen.

» arril » Beiträge: 739 » Talkpoints: 10,78 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Bei mir gab es schon mal einen ähnlichen Fall in der Familie. Meine Schwester war damals davon betroffen. Sie hat sich den halben Tag der Ausbildung freigenommen, weil der Heizungsableser sich angekündigt hatte und sie niemanden gefunden hat, der das übernehmen könnte. Der Ableser sollte zwischen 12 und 14 Uhr kommen. Als um 15 Uhr dann immer noch keiner da war, musste meine Schwester los, da sie Angst hatte, sonst Ärger in der Ausbildung zu bekommen. Der Ableser kam dann auch erst gegen 16 Uhr. Sie hatte extra einen Zettel mit ihrer Handynummer hinterlassen und um diese Zeit wurde sie dann auch angerufen. Zuerst wollte man auch, dass sie für den nächsten Termin bezahlt, aber letztendlich haben sie sich dann doch geeinigt.

An Stelle von Frau A würde ich auf keinen Fall bezahlen, denn es gibt nun mal genügend Leute, sie sich nicht den gesamten Tag freinehmen können. Wenn eine Zeit angegegen ist, dann sollte sich auch daran gehalten werden. Falls sich der Ableser verspätet und nicht Beschid gegeben hat, dann muss er eben nochmals kommen, allerdings kann er diesen Termin dann auch nicht so einfach in Rechnung stellen. Es ist zwar schwierig, zu beweisen, dass man bis zu einer gewissen Uhrzeit zuhause war, aber darauf würde ich es persönlich dann auch ankommen lassen. Die Rechnung würde ich nicht bezahlen und Einspruch einlegen. Ich gehe mal nicht davon aus, dass es sich für die Firma lohnt, deswegen vor Gericht zu ziehen.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


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