Umleitungsschild = Durchfahrt verboten?
Ich wohne in einem Dorf und wenn es hier einmal ordentlich schneit, wird bei uns eine Straße, die ein wenig steiler ist für die Kinder zum Rodeln gesperrt. Das heißt, es befindet sich genau in der Mitte der Fahrbahn ein Umleitungsschild. Die Straße dahinter ist auch offensichtlich nicht geräumt, sonst könnte man ja auch nicht Rodeln
Nun fahren aber doch immer wieder Autos durch und nun war die Frage, ob das rein theoretisch eigentlich verboten wäre oder nicht. Es ist ja kein Verkehrsschild mit Einfahrt verboten oder dergleichen, sondern eben nur ein Umleitungsschild, das sich aber mitten auf der Fahrbahn befindet. Normal vorbei fahren kann man also nicht, man kann es also nicht übersehen, aber man kann sich natürlich auf der Seite mit dem Auto vorbeischummeln.
Einmal davon abgesehen, dass es sowieso etwas gestört ist, da auf der Rodelstraße mit dem Auto weiter zu fahren, eben weil hier eben eigentlich auch immer wieder Kinder rodeln, die Straßen weder geräumt noch gestreut noch sonstwas sind und dann eben auch noch bergauf geht und sich dann auch noch großartig wundern, dass sie teilweise hängen bleiben, würde es mich interessieren, wie es zumindest theoretisch aussieht, ob man da offiziell durchfahren darf oder nicht.
Ich würde sagen, dass man durchfahren kann. Ich persönlich würde es aber nicht tun, wenn das Umleitungsschild wirklich mitten auf der Fahrbahn angebracht ist. Diese Sperrung, von der du sprichst, ist in meinen Augen keine öffentliche. Hier gehört ein richtiges Sperrschild hin. Wenn noch irgendwo vermerkt wäre, dass eingeschränkter Winterdienst auf dieser Straße betrieben wird, ist das in meinen Augen auch ohne Sperrschild in Ordnung. Ich würde es aber trotzdem richtig sperren und nicht nur ein Umleitungsschild mitten auf die Fahrbahn stellen. Das ist doch schon ein wenig irritierend und ohne eine richtige Sperrscheibe für die Kinder auch gefährlich.
Ein Umleitungschild erfordert nicht zwingend, dass die Durchfahrt, also das Vorbeifahren an dem Umleitungschild verboten ist. Dafür gibt es in der Straßenverkehrsordnung entsprechende Schilder, die das ganz klar gebieten.
Wer nun an dem Schild vorbei fährt, begeht also keine Widrigkeit, auch ein in das Auto hineinrodelnder Schlitten entbindet dessen Besitzer nicht von der Sorgfaltspflicht und eines möglichen Regresses.
Wenn Ortskundige wissen, dass dort auf der Straße gerodelt wird und sie sich daran halten, nicht auf der Straße zu fahren, ist das zwar schön, ein Ortsfremder z.B. kann das kaum wissen und ihm ist deshalb die Nutzung der Straße freigestellt, solange nur das Umleitungschild aufgestellt ist.
Ziemlich mutiges Vorgehen der Gemeinde, oder wer auch immer das Schild dort aufgestellt hat. Im Falle eines Falles wäre ich mal auf die höchstrichterlich Entscheidung gespannt.
Meiner Meinung nach ist ein Umleitungsschild völlig unverbindlich. Rein rechtlich gesehen muss man dieses nicht beachten. Erst, wenn Schilder wie Durchfahrt verboten oder ein Einbahnstraßenschild entgegen der Fahrtrichtung dort stehen würde, wäre es für die Autofahrer bindend. So stellt das Schild jedenfalls nur einen Hinweis dar.
Bei sonstigen Umleitungsschildern muss man sich auch nicht daran halten, wenn man beispielsweise einen Anwohner besuchen will und nicht der Umleitung wie zum Beispiel einer Hauptstraße folgen will. Man rechnet normalerweise auch nicht mit rodelnden Kindern, sondern eher mit einer Baustelle oder einer Sackgasse. Vielleicht wäre es ratsam, wenn die Anwohner zusätzlich einen Hinweis auf die Rodelstrecke anbringen. Dies wäre zwar auch nicht verbindlich, aber würde die Autofahrer eher auf die Gefahrensituation hinweisen.
Hier glaube ich, dass das Umleitungsschild grob fahrlässig aufgestellt wird und gerade wenn die Straße zum Rodeln freigegeben wird, muss eigentlich eine echte Sperrung erfolgen, so dass kein Fahrzeug auch nur versehentlich die Straße entlang fahren kann. Grundsätzlich ist das ja auch sicher eine feine Idee. Aber die Anwohner der Straße dürften ein berechtigtes Interesse daran haben, weiter ungehindert zu ihren Häusern und Garagen zu kommen. Und spätestens dann ist es mit der Freigabe zum Rodeln vorbei! Denn man muss sich nur mal ausmalen, wer hier Verantwortung zu tragen hätte, wenn es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Kind auf einem Schlitten und einem Auto kommen würde.
Das Umleitungsschild selbst beinhaltet jedenfalls NICHT, dass die Durchfahrt verboten wäre. Schließlich leitet es nur von einem Ziel um. Das aber bedeutet nicht, dass derjenige, der nicht vom Weg abweicht, ein Ziel hat, dass trotzdem erreichbar wäre.
Zusätzlich zu dem Umleitungsschild müsste ein weiteres Verkehrszeichen vorhanden sein, nach dem die Einfahrt bzw. Durchfahrt verboten ist. Nur das Umleitungsschild alleine reicht nicht, um die Durchfahrt von Autos zu verhindern. Rechtlich gesehen dürfen Autos weiterhin diese Straße benutzen, ob das nun sinnvoll oder gut ist, ist sicherlich eine andere Sache.
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