Welche finanziellen Dinge beinhaltet das Schonvermögen?

vom 20.01.2013, 17:04 Uhr

Bei der Beantragung von vielen sozialen Leistungen muss man als Antragsteller auch das sogenannte Schonvermögen mit angeben. Was aber zählt nun im Einzelnen alles dazu? Welche Geldbeträge muss ich als Antragsteller bei Sozialleistungen unbedingt mit angeben? Welche finanziellen Dinge darf ich legal besitzen, ohne das sie in den Begriff Schonvermögen fallen? Was passiert beispielsweise wenn sich das Schonvermögen durch Zinsen erhöht? Ab wann muss man eine solche Erhöhung überhaupt mitteilen?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



In den Anträgen für soziale Leistungen steht nicht Schonvermögen. Dort wird an sich alles genau abgefragt. Ob man Barvermögen im Haus hat, wie viel Geld man auf divsersen Konten hat, ob man wertvolle Gegenstände hat (auch diese können später unter das Schonvermögen fallen), ob man in den letzten Jahren teure Gegenstände oder Geld verschenkt hat, ob man Aktien hat, ob man kapitalbildende Versicherungen hat und so weiter. Aus diesen Werten kann dann das Schonvermögen errechnet werden.

Wie hoch das Schonvermögen sein darf ist abhängig von der beantragten Leistung. Bei der Beantragung von Wohngeld werden machen Punkte gar nicht abgefragt, da hier nur das durchschnittliche monatliche Einkommen interessant ist. Bei der Beantragung von Arbeitslosengeld 2, nach SGB 2 sind die Freibeiträge auch höher. Beantragt man aber Arbeitslosengeld 2, beziehungsweise ergänzende Leistungen /Sozialgeld nach SGB 12 ist das Schonvermögen, beziehungsweise sind die Freibeträge wesentlich niedriger. Auch Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die sich nicht nach dem Vermögen der Eltern richtet.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Soweit ich das beurteilen kann, fällt alles darunter, was bestimmte Grenzen, welche im Sozialgesetzbuch festgelegt werden, sind nicht überschreitet. Somit kann auch ein Auto, was einen gewissen Wert hat unter das Schönvermögen fallen, muss also nicht für die Beantragung von Sozialhilfe veräußert werden. Zudem können da wie ich in Erfahrung gebracht habe auch Eigentumswohnungen bis zu einer gewissen Größe infrage kommen.

» Newsjumper » Beiträge: 598 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Schonvermögen gibt es eigentlich nur im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld II und da kommt es nun darauf an, um welche Werte es dir genau geht. Denn Wohneigentum muss nur in seltenen Fällen veräußert werden. Da sind die Freigrenzen recht großzügig. Immerhin fallen bei unbelasteten Immobilien auch die Mietzahlungen durch die Agentur für Arbeit weg. Übrigens geht es hier nicht nach Geldwert, sondern nach Wohnfläche.

Anders sieht es da bei Ersparnissen aus. Da gibt es feste Freibeträge, welche einen Mindestbetrag von 3850 Euro haben. Die Höchstgrenze liegt bei 10.800 Euro, wobei da Altersvorsorge-Freibeträge nicht berücksichtigt sind. Findet die Altersvorsorge noch Berücksichtigung dann sind die Freibeträge noch wesentlich höher und können bis zu über 61.000 Euro betragen.

Bei der Sozialhilfe sieht es dagegen mit den Freibeträgen geringer aus. Dort liegen die Grenzen zwischen 1.600 und 2.600 Euro. Die genauen Werte richten sich danach, welche Leistungen beantragt werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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