Kastrationsverpflichtung im Tierkaufvertrag?!
Meine Züchterin, von der ich meine damalige Labrador Hündin bekommen habe, hatte in ihrem Kaufvertrag für Leila keine Klausel drin stehen von wegen, ich müsse sie sterilisieren lassen. Im Gegenteil! Sie war sehr hinterher, das man so gut es geht es vermeiden sollte, Hündinnen sterilisieren zu lassen. Sie fragte auch zuvor nach, ob man vor habe, mit der Hündin zu züchten. Wenn ja, wäre sie mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Dies wäre auch angeblich für die Hündin sehr gut, wenn sie einmal Babys bekommen würde. Jedoch wollte ich dies nicht. Für uns war Leila ein Familienhund.
Wir warteten die erste Blutung ab und unsere Züchterin meinte, wenn es ganz schlimm sein sollte mit der Blutung, kann man sie immer noch sterilisieren lassen. Sie hat z.B. eine ältere Hündin, die blutet ohne Ende. Manche Hundehalter haben damit ein sehr großes Problem und mit einer Sterilisation wäre dieses Thema gelöst. Da Leila nur ganz wenig blutete, ließen wir sie auch nicht sterilisieren. So war das Thema für uns gegessen.
Ich finde es auch schwachsinnig dies in den Kaufvertrag zu schreiben, wenn ich ganz ehrlich bin. Nur damit der Züchter der einzigste im Umkreis bleibt? Kann ich nicht verstehen. Ich würde mir von solch einem Hundezüchter kein Hund kaufen. Würde stattdessen lieber einige km mehr in Kauf nehmen, indem so eine Klausel nicht im Kaufvertrag steht. Dies sagt doch schon einiges über den Züchter aus in meinen Augen.
Da es in Deutschland verboten ist einen gesunden Hund einfach so kastrieren zu lassen und sich ein Tierarzt durch eine unbegründet durchgeführte Kastration strafbar machen würde, ist der Vertrag natürlich nicht rechtens. Wenn man sich dennoch entschließt einen solchen Vertrag zu unterschreiben, weil man damit erpresst wird (entweder Du unterschreibst den Vertrag oder Du erhältst den Hund nicht), so kann dieser jederzeit rechtlich angefochten werden. Eine andere Möglichkeit eine solch zwanghaft erpresste Kastration zu untersagen, ist den Hund nicht zu kaufen und den Züchter anzuzeigen.
Der Grund dieser Zwangskastration liegt bestimmt darin, dass es sich um eine Inzucht handelt oder der Züchter keine weiteren Nachzuchten wünscht. Fakt ist, dass das Verhalten des Züchters nicht rechtens ist. Es ist wirklich schlimm, was da mit den Tieren gemacht wird.
Es ist wirklich schlimm, was da mit den Tieren gemacht wird.
Also wirklich, was hat denn das Tier für einen Schaden davon? Nur weil es sich dann nicht mehr fortpflanzen kann, na und? Meinst Du, der Hund trauert seiner nicht erfolgten Familienplanung hinterher?
Es gibt schon genug Hunde, die in den Tierheimen sitzen, natürlich möchte ein verantwortungsvoller Züchter dann nicht, dass mit seinen Hunden privat neuer Nachwuchs erzeugt wird, der dann vielleicht auch nur im Tierheim landet. Wer sich so dermaßen an dem Passus im vertrag stört, muss seinen Hund eben woanders kaufen, aber unterschreiben und dann trotzdem züchten finde ich unehrlich; man sollte sich schon an das halten, was man unterschreibt.
Ob es wirklich rechtlich abgesichert ist, dass man dem neuen Besitzer soetwas vertraglich vorschreibt, weiss ich leider nicht. Mit hoher Wahrscheinlichkeit liesse sich aber eine Möglichkeit finden das zu umgehen. Die wirklich relevante Frage wäre aber WARUM du vorhast das zu umgehen wenn du doch sowieso nicht züchten möchtest. Ich gehe mal ganz stark davon aus dass der Grund weniger im "mit meinem Hund kann ich doch machen was ich will" als im "warum soll ich meinem armen Hund die Operation zumuten" liegt.
Und die Frage beantwortet sich eigentlich recht schnell, denn wenn du sie nicht machst, mutest du deinem Hund viel mehr zu als 3 Tage Operationsschmerzen. Wenn die Hündin nie trächtig wird, erhöht sich das Krebsrisiko merklich, sie ist regelmässig läufig was viel weitreichendere Folgen hat als wenn eine menschliche Frau eben monatlich ihre Menstruation hat. Du kannst in dieser Zeit die Hündin nicht von der Leine lassen, sie nicht mit Rüden spielen lassen, usw usf. Und wenn doch mal etwas passiert? Wohin mit den Welpen? Wer zieht die fachmännisch auf? All das will zum Wohle des Tiers bedacht werden.
Wenn du nun vorhättest zu züchten, wäre es etwas anderes. Aber wenn nicht, warum möchtest du deinem Tier (und dir selbst, obwohl das natürlich nicht das Ausschlaggebende sein sollte) das alles denn nicht mit einer OP die nicht weiter tragisch ist ersparen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Klausel wirksam ist, denn schließlich erwirbt ein Käufer eines Hundewelpen diesen und übernimmt ihn anschließend in sein Eigentum. Und soweit ich weiß, zählen Tiere immer noch als Gegenstand, sodass der Käufer und somit Eigentümer des Hundes auch das Herrschaftsrecht über sein Eigentum haben sollte. Dies beinhaltet meiner Ansicht nach also ebenfalls, sich gegen eine Kastration als auch, sich dafür zu entscheiden. Gründe dafür oder dagegen kann man massenweise im Internet nachlese und in Gesprächen mit irgendwelchen erfahrenen Menschen in Erfahrung bringen, aber die letztendliche Entscheidung dürfte wohl beim Käufer und somit dem Eigentümer des jeweiligen Hundes liegen. Gründe, die für eine Kastration einer Hündin sprechen, sind demnach laut meiner Information vor allem, dass durch eine Ovariektomie Gesäugetumore vermieden werden, wohingegen als Gründe gegen eine solche Kastration vor allem das Entstehen anderer Krankheiten wie Allergien genannt werden, die aufgrund des Eingriffs in den Hormonhaushalt entstehen können.
Das Tierschutzgesetz macht deutliche Aussagen zum Thema Kastration, nach denen die generelle Kastration von Katzen zwar erlaubt ist, die von Hunden allerdings eben nicht. Auch im Hinblick auf Rüden, die läufigen Hündinnen hinterherlaufen und sich damit nicht selten in größere Gefahr begeben, wird eine Aussage getroffen; in einem solchen Fall ist eine Kastration erlaubt, ebenso wie im Falle einer medizinischen Indikation. Diese Gründe kann der hier erwähnte Züchter allerdings wohl kaum bereits im Welpenstadium einschätzen und schon aus diesem Grund gehe ich davon aus, dass der entsprechende Passus im Kaufvertrag unwirksam ist und der Eigentümer seinen Hund nicht aufgrund dieser vermeintlich eingegangenen Verpflichtung kastrieren lassen muss, sofern es eben nicht aus medizinischen Gründen geboten ist oder sich im Laufe der Zeit herausstellen sollte, dass sein Rüde Wege findet, von zu Hause auszubrechen, um eine läufige Hündin zu finden, die vielleicht in der Nachbarschaft wohnt.
Nach § 6 ist unter anderem die vollständige oder teilweise Amputation von Körperteilen verboten. Dies betrifft grundsätzlich auch Ohren und Ruten von Hunden. (...)
Ebenfalls zulässig ist die Kastration von Hunden und Katzen, wenn dies notwendig ist, um die unkontrollierte Vermehrung der Tiere zu verhindern. Eine generelle Kastration von Hunden ist damit jedoch – im Gegensatz zu Katzen – nicht erlaubt.
Allein der letzte Satz sollte also die Grundfrage, die hier gestellt wurde, klar beantworten. Und zum Thema der unkontrollierten Vermehrung wurde hier bereits korrekt argumentiert: In Gemeinden darf man seinen Hund in der Regel ohnehin nicht frei laufen lassen, sodass es also auch nicht zu einer unkontrollierten Vermehrung kommen kann – anders als das bei freilaufenden Katzen der Fall ist.
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