Zugeparkt worden: Warten oder Polizei anrufen?
Ich wurde vor einiger Zeit mal so zugeparkt, dass ich nicht mehr aus der Lücke herausfahren konnte. Ich wäre bestimmt irgendwo dagegen gefahren und habe dann die Polizei angerufen, die mich bat, die Kennzeichen der Wagen vor und hinter mir durchzugeben. Der eine Wagen stammte aus einem anderen Bezirk. Die Polizei sagte mir, dass sie da nichts machen können. Der andere Wagen hatte ein regionales Kennzeichen. Hier wollte die Polizei den Fahrzeughalter ausfindig machen und bei dem klingeln. Mehr könne man nicht machen hieß es.
Eigentlich dachte ich, das die Wagen, die einen zugeparkt haben, dann abgeschleppt werden, daher war ich etwas schockiert darüber, dass sie Beamten sich so ohnmächtig zeigten und meinten, dass sie maximal beim Halter klingeln können und wenn der nicht da ist, habe ich Pech gehabt. Daher parke ich inzwischen immer so, dass mich niemand zuparken kann. Was macht Ihr denn, wenn Ihr zugeparkt worden seid? Wartet Ihr dann, ob sich der Fahrer doch noch zeigt oder wendet Ihr Euch an die Polizei bzw. lasst es gleich ganz sein?
Wirklich zugeparkt hat mich noch niemand, so etwas habe ich auch selten gesehen, dass sowohl vorne als auch hinten jemand direkt an der Stoßstange parkte. In den Fällen handelt es sich in der Regel dann um kurzzeitige Parker, die man meist in den umliegenden Örtlichkeiten antrifft. Das wäre dann meine erste Anlaufstelle. Gerade in Parkbuchten, wo Autos direkt hintereinander stehen ist ein Abschleppen auch kaum möglich, bzw. nur äußerst erschwert. Wer hingegen zum Beispiel widerrechtlich parkt und einen Zum Beispiel in zweiter Reihe zuparkt, wird durchaus abgeschleppt.
Ich denke, dass der Begriff „zugeparkt“ doch recht weitreichend ist. Ich habe schon einige Leute erlebt, die nicht so recht mit ihrem Auto umgehen konnten und häufig glaubten, man hätte sie zugeparkt. Wenn man dann neben so jemandem im Fahrzeug sitzt, ist das einfach nur lästig. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man auch aus den meisten engen Parklücken meistens doch irgendwie herauskommt ohne etwas zu beschädigen. Damit meine ich natürlich nur solche Fälle wie deinen, also die Tatsache, dass andere Autofahrer einfach sehr nah an das eigene Auto herankommen. Etwas anderes wäre es, wenn du in deiner Einfahrt parken würdest und ein anderes Fahrzeug die komplette Einfahrt blockiert. In so einem Fall lohnt es sich dann auch, den anderen Wagen abschleppen zu lassen.
Gerade wenn ich in irgendwelchen Großstädten und dort auch recht Zentrumsnah unterwegs bin, habe ich es schon häufiger erlebt, dass die Leute mitunter etwas weniger Platz zu anderen parkenden Fahrzeugen lassen, weil der Parkraum ohnehin schon knapp ist. Das ist doch eigentlich auch begrüßenswert. Natürlich kommt es immer wieder vor, dass man vielleicht fünfmal hin und her rangieren muss und in Extremfällen vielleicht auch noch mehr. Ich hatte mal so einen Fall, da standen die anderen Autos wirklich so knapp, dass ich mich immer nur wenige Zentimeter weiter aus der Parklücke hinaus manövrieren konnte und dann wieder zurücksetzen musste. Es hat eine Weile gedauert, aber ich finde so etwas nicht so schlimm, solange vorne und hinten etwas mehr als eine Handbreit Platz ist. Wenn man mal ehrlich ist, parken die meisten aber nicht so nah, dass ein Herauskommen tatsächlich unmöglich ist. Es ist dann nur etwas schwieriger.
Die Polizei würde ich in solchen Fällen fast nie rufen. Dafür müsste es schon extrem sein und die meisten Autofahrer parken im eigenen Interesse gar nicht so nah an anderen Fahrzeugen, selbst wenn das vielleicht manchmal so wahrgenommen wird. Dass die Polizei nichts ausrichten kann, ist logisch. Was sollen die denn auch machen? Vor allem könnten sie dir auch vorwerfen, dass du zuerst auf einen der Wagen so nah aufgefahren bist und dann zufällig noch von dem anderen eingekeilt wurdest – oder dass du zwar in die Lücke zwischen den beiden Autos hinein gekommen bist, aber nun nicht mehr herauskommst.
Ich kenne das von meiner Arbeit her. Wir hatten morgens immer das Problem, dass unsere Parkplätze zugeparkt waren von Anwohnern, obwohl extra da stand, nur für Mitarbeiter. Genauso kam es auch nach der Arbeit vor, dass wenn wir an unseren Parkplätzen geparkt hatten, wir nicht mehr raus kamen.
Meine Kollegin hat dann auch einmal die Polizei angerufen und die haben eben auch gesagt, dass sie da nichts groß machen könnten. Abschleppen würde zwar gehen, die Kosten dafür müsste man dann aber erst einmal selber tragen und könnte sie dann vor Gericht einklagen. Das macht natürlich niemand. Abgeschleppt wird nur, wenn jemand zum Beispiel in einer Feuerwehreinfahrt steht oder auf einem Behindertenparkplatz. Ansonsten ist das ziemlich egal. Außer ein Knöllchen gibt es da nichts.
Wenn du eingeparkt wirst, steht es dir doch frei, selbst ein Abschleppunternehmen zu rufen und dieses zu beauftragen, das Fahrzeug, das dich zuparkt, abzuschleppen. Einfach nur warten bis der Fahrer erscheint, musst du also nicht. Natürlich kannst du auch die Polizei informieren, aber die wird nur in den seltensten Fällen das Fahrzeug abschleppen lassen. Viele Leute meinen oft auch bloß, dass sie zugeparkt sind, dabei ist eigentlich ausreichend Platz zum Ausparken vorhanden.
Wenn du eingeparkt wirst, steht es dir doch frei, selbst ein Abschleppunternehmen zu rufen und dieses zu beauftragen, das Fahrzeug, das dich zuparkt, abzuschleppen. Einfach nur warten bis der Fahrer erscheint, musst du also nicht. Natürlich kannst du auch die Polizei informieren, aber die wird nur in den seltensten Fällen das Fahrzeug abschleppen lassen. Viele Leute meinen oft auch bloß, dass sie zugeparkt sind, dabei ist eigentlich ausreichend Platz zum Ausparken vorhanden.
Sicherlich könnte ich den Abschleppdienst selber holen, aber dann kann ich auch die 300 EUR Kosten selber bezahlen. Das ist doch etwas unfair. Es mag auch sein, dass es Leute gibt, die bei 10 cm Platz hinten und vorne noch aus der Lücke kommen, aber bei mir piepst dann der Abstandsmesser im Daueralarm und ich würde garantiert gegen einen der beiden Wagen fahren. Dann ist die Polizei schnell, wenn man dafür bestraft wird, aber vorher helfen sie einem nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Abschleppunternehmen einfach so auf Wunsch Fahrzeuge, die auf einem Parkplatz ordnungsgemäß parken, abschleppen. Es sind ja nicht nur die Kosten des Abschleppunternehmens, sondern im Zweifel würde der Fahrzeugführer des abgeschleppten Fahrzeuges auch noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Ich glaube, dass Abschleppunternehmen deshalb nur im Auftrag der Behörden aktiv werden dürfen oder wenn man sein eigenes Fahrzeug abschleppen lassen möchte.
Zumal bei Parklücken auch nicht nachgewiesen werden kann, wer nun zuerst dort stand. Wenn man ohne Abstandsmesser nicht ausparken kann, sofern noch einige Zentimeter Platz sind, dann sollte man sein Fahrzeug doch lieber in einem Parkhaus oder auf anderen Parkplätzen abstellen. Wobei man auch in Parkhäusern ein- und ausparken können sollte, sonst gibt es schnell Schrammen.
Zitronengras hat geschrieben:Sicherlich könnte ich den Abschleppdienst selber holen, aber dann kann ich auch die 300 EUR Kosten selber bezahlen. Das ist doch etwas unfair. Es mag auch sein, dass es Leute gibt, die bei 10 cm Platz hinten und vorne noch aus der Lücke kommen, aber bei mir piepst dann der Abstandsmesser im Daueralarm und ich würde garantiert gegen einen der beiden Wagen fahren. Dann ist die Polizei schnell, wenn man dafür bestraft wird, aber vorher helfen sie einem nicht.
Ja, du müsstest dann die Kosten erst mal selber zahlen, könntest diese jedoch vor Gericht wieder einklagen. Ist doch aber nichts anderes, als wenn die Polizei das Abschleppunternehmen beauftragt, dann muss die Polizei die Kosten nämlich tragen. Ist doch klar, dass das deshalb nur in Ausnahmefällen geschieht. Sinnvoller ist es ohnehin, das Ordnungsamt zu verständigen, da hat man vielleicht mehr Glück, mal abgesehen davon, dass die dort sowieso originär zuständig sind.
Und natürlich kann man als Privatperson den Abschleppdienst beauftragen, das dürfen nicht nur die Behörden. Es ist doch nichts anderes, wenn man beispielsweise von einem Parkplatz eines Geschäftes abgeschleppt wird.
SuperGrobi hat geschrieben:Und natürlich kann man als Privatperson den Abschleppdienst beauftragen, das dürfen nicht nur die Behörden. Es ist doch nichts anderes, wenn man beispielsweise von einem Parkplatz eines Geschäftes abgeschleppt wird.
Natürlich ist es etwas anderes, ob man widerrechtlich auf einem Firmen- oder Privatparkplatz steht oder auf einem öffentlichem Parkplatz! Und das die Polizei Abschleppkosten vorstreckt ist mir auch neu. Ich dachte man bezahlt die Kosten des Abschleppunternehmers direkt vor Ort, bzw. bekommt bei der Polizei gegen Zahlung der Kosten gesagt, wo man sein Fahrzeug findet, sofern es lediglich anderswo abgestellt wurde.
Sicher kannst du einen Abschlepper rufen, das steht dir frei, die Kosten muss immer der Beauftragte des Abschleppdienst tragen also du.
Sofern das Fahrzeug nicht Verkehrswidrig steht darf die Polizei nicht abschleppen. Wenn die Polizei einen Abschlepper beauftragt ein Fahrzeug ab zu schleppen, trägt nicht die Polizei die Kosten sonder der, der Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug mit Sicherheit wieder haben möchte, muss dies dann beim Abschlepper bzw bei der Verwahrestelle auslösen und so kommt der Abschlepper an sein Geld.
Die Polizei kann aber, wenn sie nett ist eine Halterabfrage machen und wenn sich herrausstellt der Halter wohnt gleich da, nett anfragen ob das Fahrzeug um geparkt werden kann. Ist aber leider nicht die Regel. Gibt es aber auch.
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