Nebenkostenerhöhung und Mieterhöhung im gleichen Jahr?

vom 13.01.2013, 13:19 Uhr

A hat eine Nebenkostenerhöhung bekommen und gleichzeitig einen Brief erhalten, weil eine Mieterhöhung ansteht. Nun muss A gleich mehr Nebenkosten und auch eine höhere Miete zahlen. A hat nun gehört, dass, wenn die Nebenkosten erhöht werden nicht gleichzeitig auch die Miete erhöht werden darf. Ich persönlich habe von so einer Regelung noch nichts gehört. A ist aber nun der felsenfesten Überzeugung, dass er entweder nur die Nebenkostenerhöhung oder aber die Mieterhöhung zahlen muss.

Ist es wirklich richtig, dass man nur einen Posten als Vermieter erhöhen darf, wobei ja die Nebenkosten voll und ganz abgerechnet werden und der Vermieter davon ja nichts hat? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es wirklich so sein kann. Wie sieht es rechtlich da aus?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Miete und die Nebenkosten sind ja prinzipiell völlig unabhängig. Die Nebenkosten spiegeln ja auch den tatsächlichen Bedarf dar - ob man die nun jetzt sofort oder später bei der Nachzahlung zahlt, ist ja eigentlich egal. Bei mir wurden die Nebenkosten jedes Jahr an den aktuellen Bedarf angepasst, also wenn ich eine Rückzahlung bekam, wurden sie gesenkt, bei einer Nachzahlung erhöht.

Von daher wäre eine gesetzliche Regelung irgendwie unlogisch. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass es eine solche geben soll.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Davon höre ich auch zum ersten Mal und wenn man sich das Ganze mal ernsthaft durchdenkt, kann es gar nicht sein, dass so etwas unzulässig wäre. Die Mieterhöhung kann ein Vermieter ja nach gewissen Regeln durchführen, wie er das gerne möchte. Dem hat man dann zu zustimmen oder man lehnt diese ab, was dann zur Kündigung des Mietverhältnisses führen kann.

Die Nebenkosten bestimmt ja nicht der Vermieter selbst, vielmehr spiegeln sie die tatsächlich anfallenden Kosten wider, die für diese Wohnung anfallen. Je nachdem, was alles über die Nebenkosten abgerechnet wird, kann man da schon unter Umständen eine jährliche Anpassung erwarten. Die Höhe der Nebenkosten kann der Mieter selbst ein wenig beeinflussen, indem er bei variablen Posten etwas sparsamer lebt. Fakt ist aber, dass der Mieter die anfallenden Kosten zu begleichen hat. Reicht die monatliche Rate für die Nebenkosten nicht aus, darf er am Ende der Abrechnungsperiode einen möglicherweise ordentlichen Betrag nachzahlen. Von daher schützt die Nebenkostenerhöhung den Mieter vor unangenehm hohen Nachforderungen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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