Gangfenster in einem Mietshaus öffnen?
Ich habe früher in einer Großstadt in einem Mietshaus gewohnt. Dort gab es natürlich auch einen Gang mit Fenster. Ich habe im dritten Stock gewohnt, wo es vor allem im Sommer oft sehr heiß wurde. So wollte ich öfters das Gangfenster öffnen, um eben auch den Gang zu lüften. Die Hausbesitzerin hat damals auch in diesem Haus gewohnt und mir mehr oder weniger untersagt das Fenster zu öffnen.
Wirkliche Gründe hat sie mir nicht gesagt. Als Grund hat sie nur angegeben, dass es schon öfters vorgekommen ist, dass andere Mieter dann die Fenster vergessen haben wieder zu schließen und so waren sie auch über Nacht öfters offen und das wollte sie wegen Einbruchsgefahr oder so nicht. Nun ja, ich habe wie gesagt im dritten Stock mit Halbstöcken gewohnt, also mehr oder weniger schon im sechsten Stock. Außentreppen oder dergleichen gab es nicht, somit ist diese Begründung zumindest in den oberen Stockwerken eher nur wenig plausibel. Aber vielleicht wollte sie eben einfach nur ein allgemeines Verbot aussprechen.
Inzwischen wohne ich am Land, allerdings auch wieder in einem Mietshaus. Hier ist es nicht verboten die Fenster zu öffnen. Allerdings gibt es nur so runde Fenster, die sich nicht ganz öffnen lassen. Das runde Fenster ist in zwei Teile geteilt und der obere Teil lässt sich kippen. Mehr kann man mit dem Fenster nicht machen. Also Einbrecher oder so hätten da sowieso keine Chance.
Wie ist das bei euch? Dürft ihr die Fenster am Gang in einem Mietshaus öffnen? Gemeint ist natürlich nicht Gang oder das Vorzimmer in eurer Wohnung, sondern eben der Gang vom Stiegenhaus. Was das bei meiner früheren Wohnung eher der Seltenheitsfall, dass es verboten war, die Fenster zu öffnen, oder gibt es dieses Verbot öfters? Was waren bei euch die Gründe?
Wir leben zwar nicht in einem Mietshaus, sondern in einem Haus, in welchem nur Eigentümer leben. Uns ist es nicht untersagt, die Fenster im Flur zu öffnen um zu lüften, es wird sogar als notwendig angesehen. Man muss das Fenster ja auch nicht komplett aufreißen, es reicht schon aus, wenn wir es nur kippen. Im unteren Bereich des Hauses gibt es jedoch kein Flurfenster, dort gibt es nur die Eingangstür.
Ich wollte noch ergänzen, dass man die Fenster im früheren Mietshaus gar nicht kippen konnte. Das war noch so ein Altbau, wo die Fenster reine Flügelfenster waren. Man konnte sie also entweder nur ganz oder gar nicht öffnen. Vielleicht war das der Grund. Und als weiteren Grund hat die Besitzerin damals gemeint, dass die Fenster bei starkem Wind dann eben auch leicht zufallen können und dann besteht die Gefahr, dass die Scheiben kaputt gehen.
Ich wohne zwar nicht in einer Großstadt, sowie beispielsweise Berlin es ist, aber ich lebe schon in einer größeren Stadt und das auch in einem Mietshaus mit mehreren Parteien.
Wir wohnen im zweiten Stockwerk und haben auch auf jedem Stockwerk ein Flurfenster. Bei uns wird es im Sommer auf dem Gang auch immer sehr heiß und stickig, sodass es wirklich nottut, das Fenster zu öffnen. Ich öffne das Fenster meist, wenn ich aus meiner Wohnung gehe und merke, dass es unangenehm auf dem Hausflur ist, wenn das Fenster dann nicht schon geöffnet wurde.
Meine Nachbarn öffnen das Fenster auch im Sommer regelmäßig, sodass hier jeder Mieter eigentlich darauf achtet, dass es nicht zu heiß und zu stickig auf dem Hausflur wird. Hier meckert auch kein Nachbar oder beschwert sich darüber, wenn man das Fenster im Hausflur öffnet. Und ich finde es auch definitiv in Ordnung, wenn die Nachbarn das Hausflurfenster öffnen.
Über Nacht sind unsere Fenster auf dem Hausflur immer geschlossen oder zumindest nur auf kipp gestellt, sodass das Fenster definitiv nicht vollständig geöffnet ist über die Nacht. Darauf achten hier eigentlich alle, nicht nur ich, sondern auch die Nachbarn. Sowie auch darauf geachtet wird, dass die Haustür, zur Nacht hin, geschlossen ist.
Wir haben keine Fenster im Treppenhaus. Die ganze Außenwand besteht aus Glasbausteinen, von denen man ganz oben einen einzigen kippen kann. Ich finde das im Sommer oft sehr unangenehm, weil man teilweise noch tagelang das Gefühl hat, durch eine Sauna zu gehen, obwohl die Hitzephase bereits vorbei und die eigene Wohnung schon lange wunderbar durchgelüftet ist.
Wenn es wirklich verboten sein sollte, kann man ja auch einfach Fenstergriffe mit Schlössern anbringen. Das habe ich durchaus schon in Mietshäusern gesehen. Ein bisschen verstehen kann ich das mit der möglichen Einbruchsgefahr schon, aber da würde es auch reichen, das Öffnen nur in den unteren Stockwerken zu untersagen. Im letzten Haus, wo ich noch mit meiner Mutter zusammen gewohnt habe, gab es nur im oberen Stock Flurfenster und die Nachbarin, die da oben wohnte, hat diese auch regelmäßig geöffnet.
Ich wohne im zweiten Stock. Die Stockwerke gehen hier auch über zwei Treppenabsätze. Bis zu meiner Wohnung komme ich an einem Flurfenster vorbei. Allerdings wohnen die Vermieter im ersten Stock. Wir haben auch noch ganz alte Fenster. Noch dazu Tiffanyfenster mit Bleiverglasung. Kippen kann man die Fenster auch nicht. Aber ich vermute mal stark, die sind generell so undicht, dass genug Lüftung vorhanden ist.
Früher haben die Seniorvermieter das Fenster im Sommer gelegentlich mal geöffnet. Und wohl auch wieder geschlossen. Die wohnten neben mir und da lag das eben auf dem Weg. Ich selbst habe das Fenster an sich bisher kaum geöffnet. Auf alle Fälle muss es mehrere Jahre her sein. Ich vermute mal, dass Fenster wird auch stark klemmen.
Ich mache das Fenster bewusst nicht auf. Einmal denke ich nicht dran. Dann hätte ich Sorge, dass ich das Fenster kaputt mache und um die Tiffanyfenster wurde schon so viel Trara gemacht, dass ich da keine große Lust auf Ärger habe. Außerdem würde ich wohl auch vergessen, dass Fenster wieder zu schließen, was bei einem Unwetter nicht so toll wäre.
Meine Vermutung, warum die Fenster nicht geöffnet werden sollen tournesol liegen darin, dass ich denke, die Vermieter haben Sorge, man vergisst das Schließen der Fenster. Ein mal kann trotzdem jemand einbrechen und dann zahlt keine Versicherung. Aber es kann eben auch rein regnen, falls man die Fenster nicht frühzeitig schließt und für die Schäden kommt dann auch niemand auf. Mal von Tieren, die durch geöffnete Fenster rein fliegen können, ganz abgesehen. Klar kann man nun argumentieren, alles Sachen, die in einer Wohnung auch passieren können. Aber in der Regel ist jemand daheim, wenn man die Fenster geöffnet hat. Und selbst wenn nicht, dann muss der Mieter den Schaden tragen und nicht der Vermieter.
Ich habe früher, bevor wir in unser eigenes Haus gezogen sind, auch zusammen mit meinem Mann in einem Mietshaus gewohnt, wo es im Treppenhaus Fenster gab. Unser Vermieterin, die selber nicht in dem gleichen Haus gewohnt hat, hatte nie etwas dagegen gesagt, dass sie es nicht möchte, dass man die Fenster im Treppenhaus öffnet.
Ich selber habe sie vor allem immer dann geöffnet und gelüftet, wenn wir gerade mit der Kehrwoche dran waren, damit der feuchte Flur und die feuchten Treppen schneller trocknen. Danach habe ich die Fenster meistens wieder geschlossen. Spätestens aber jedoch, wenn ich aus dem Haus gegangen bin oder wenn es Nacht geworden ist.
Als wir damals noch in einem Mietshaus wohnten waren auch öfters mal die Fenster geöffnet. Soweit ich weiß, existierte auch überhaupt kein Verbot für das Öffnen der Fenster. Es ist auch sehr fraglich, ob der Vermieter einfach ein Verbot für das Öffnen der Fenster aussprechen kann. Schließlich sind Fenster dazu da, damit man diese öffnen und aus dem Fenster gucken kann. Außerdem sollte man auch ein Treppenhaus regelmäßig lüften, damit die unangenehme Luft durch frische Luft ausgetauscht werden kann.
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