Gültiger Mietvertrag aber keine Schlüsselübergabe, was tun?

vom 10.01.2013, 14:37 Uhr

Familie XY haben vor umzuziehen. Sie haben zum 1. Januar eine Wohnung gemietet und einen Mietvertrag unterschrieben. Da der erste Januar ein Feiertag war, hat Familie XY sich einverstanden erklärt die Übergabe der Wohnung und des Schlüssels erst am 2. Januar zu machen. Sie haben die alte Wohnung noch bis Ende Januar, weil sie auch Zeit haben wollten für die Renovierung und den Umzug. Sie haben also die Doppelmiete in Kauf genommen.

Nun ist ein Problem aufgetreten. Die Familie, die in der Wohnung wohnt sollte eigentlich bis Ende des Jahres 2012 ausziehen. Aber sie ist immer noch in der Wohnung und macht auch keine Anstalten auszuziehen. Der Vermieter hat nun auch den Anwalt eingeschaltet. Aber so eine Räumungsklage, wo es wohl drauf hinaus läuft dauert und die Zeit haben Familie XY nicht. Die alte Wohnung ist auch schon am dem 1. Februar weiter vermietet und Familie XY hat sich auf die neue Wohnung verlassen.

Was kann nun Familie XY machen? Sie kann ja schlecht in die Wohnung rein oder genauso die alte Wohnung besetzen wie die Vormieter der neuen Wohnung. Wohin mit den Möbeln und wo sollen sie wohnen? Wie sollte Familie XY nun vorgehen?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich gehe davon aus, dass ein gültiger Mietvertrag mit dem Eigentümer der neuen Wohnung und der Familie XY vorliegt. Dann ist der Vermieter auch der Ansprechpartner wegen der Übergabe der neuen Wohnung. Er begeht nämlich einen Vertragsbruch, in dem er die Wohnung nicht fristgerecht zur Verfügung stellt. Damit kann er sich sogar schadensersatzpflichtig machen für alle Kosten, die durch die Nichtbenutzbarkeit der Wohnung entstehen.

Ich würde mich nicht auf Diskussionen mit den Vormietern einlassen, denn das ist die Aufgabe des Vermieters. Man hat jedenfalls kein Recht, diese Wohnung zu betreten, wenn der Vormieter dies nicht zulässt. Es wäre jedoch wichtig, dass belegt werden kann, dass man die neue Wohnung nicht beziehen kann. Dafür kommen zum Beispiel Zeugen infrage. Der gesamte Vorgang sollte am besten mit einem Fachanwalt für Mietrecht oder zumindest einem Mieterverein abgesprochen werden. Diese Ansprechpartner können wichtige Tipps zum weiteren Vorgehen geben.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge


An die Empfehlung mit der Beratung beim Mieterbund oder Fachanwalt kann ich mich nur anschießen. Das halte ich vor allem in dem Fall für wichtig, um Hilfe dabei zu bekommen, dass die ganzen Mehrkosten die in so einem Fall zwangsläufig entstehen irgendwie von den Verursachern übernommen werden.

Wenn es ein Vermieter ist, der mehrere Wohnungen vermietet, dann würde ich auf ein Ersatzangebot bestehen. Wenn es ein Kleinvermieter ist, wird das wohl kaum etwas bringen. Dann wäre eine Möglichkeit, spontan eine andere Wohnung zu suchen und irgendwie nach Anwaltlicher Beratung von dem Mietvertrag zurück zu treten. Aber passende Wohnungen fallen selten vom Himmel und je nach Region wo Familie XY wohnt, da kann das schon Chancen haben oder eher nicht. Auf jeden Fall würde ich mehrere Strategien gleichzeitig ausprobieren und mich nicht auf das Glück verlassen, dass eine Möglichkeit schon funktioniert.

Wenn keine Ersatzwohnung in Sicht ist, wird wohl nur die Möglichkeit bleiben, die Möbel und sonstigen Gegenstände in einem Lager einzulagern und so lange mit den nötigsten Ausrüstungsgegenstände in ein Hotel zu ziehen. Davor würde ich aber vorher die Kostenübernahme abklären, damit man nicht auf Unsummen sitzen bleibt.

Spannend wäre in dem Zusammenhang auch zu wissen, warum die Familie in der neuen Wohnung noch nicht ausgezogen ist. Hat sie etwas das selbst Problem wie Familie XY und der Vormieter in ihrer neuen Wohnung ist noch nicht ausgezogen? Dann sollte sich das Problem erledigen, wenn deren Wohnung frei wird. Vielleicht haben die Vormieter auch ein Haus gebaut und sind wegen des Wetters oder anderer Gründe in Verzug? Dann kann sich unter Umständen die Situation noch eine Weile hin ziehen. Handelt es sich gar um Hausbesetzer oder Mietnomaden? Dann würde ich die Wohnung in den Wind schießen und mich dringend anderweitig umsehen.

Zudem würde ich mich beim Anwalt oder Mieterbund informieren, inwieweit es möglich ist, in so einem Fall eine Zwangsräumung der Wohnung als neuer Mieter einzuklagen. Oder anders ausgedrückt, ich würde mich informieren, was ich als Mieter an Möglichkeiten habe, um den Prozess des Umzugs zu beschleunigen. Wer weiß nämlich, was der Vermieter wirklich unternimmt oder nicht und wie lange sich alles noch hinzieht.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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