Muss Arzt auf Wunsch ein kostenpflichtiges Attest erstellen?
Angenommen Person A stünde im Bezug von Sozialleistungen und wäre an einem Tag, an dem ein Termin mit dem Jobcenter ansteht arbeitsunfähig erkrankt. Person A würde diese Krankheit durch eine reguläre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen, doch der Sachbearbeiter würde eine sogenannte Wegeunfähigkeitsbescheinigung anfordern.
Person A würde den Weg zum Arzt noch ein weiteres Mal auf sich nehmen, dieser würde sich jedoch weigern eine solche Bescheinigung auszustellen, da er der Ansicht ist, eine normale Krankmeldung darf nicht angezweifelt werden. Person A hat allerdings den Druck durch die Behörde, da diese mit Sanktionierungen droht, wenn das Dokument nicht vorgelegt wird.
Hat Person A theoretisch die Möglichkeit, auf Ausstellung eines solchen Attests zu bestehen oder darf der Arzt sich verweigern? Wäre es ratsam, wenn Person A dem Arzt eine größere Summe Bargeld anbietet als die obligatorischen fünf Euro, damit dieser sich doch dazu entschließt, das Attest auszustellen?
Der Arzt muss ein solches Attest immer auf eigenes Ermessen ausstellen. Nur, weil man krank ist, heißt das ja nicht, dass man nicht zum Arbeitsamt gehen kann und dort mit einem Sachbearbeiter reden kann. Wenn A vom Arzt die Anweisung hat, das Bett zu hüten, sollte A noch mal mit dem Schreiben vom Amt zum Arzt gehen. Das Amt erstattet die Kosten dafür auch, wenn man es vorher ankündigt.
Bestechen ist ja wohl nicht wirklich eine gute Idee. Sicherlich bekommt man in der Presse immer mal wieder mit, dass sich Menschen ganz andere Sachen beim Arzt erkauft haben, aber das kann ja keine Lösung sein. Man kann ja auch einfach die Nummer vom Arzt weitergeben und dann sollen die da eben selber anrufen und nachfragen, was er dazu sagt.
Hier wäre es wohl erstmal wichtig, worum es dem Amt denn genau geht und wie die Erkrankung ausgesehen hat. Wenn lediglich eine Erkrankung bestand, die das Arbeiten verhindert, aber keine strenge Bettruhe vorschreibt, kann ja ein Besuch beim Amt trotzdem möglich gewesen sein. Vielleicht weigert sich der Arzt deswegen eine Bescheinigung auszustellen, weil er der Meinung ist, dass diese nicht gerechtfertigt ist.
Genauso wäre es ja wichtig zu wissen, was das Amt jetzt genau will. Hat Person A es vielleicht versäumt rechtzeitig den Termin abzusagen bzw. zu verlegen, wenn er wusste er muss in dieser Zeit zum Arzt und das Amt will deswegen sanktionieren?
Grundsätzlich denke ich aber nicht, dass man den Arzt zu etwas zwingen kann, was er selber nicht verantworten kann oder will. Bestechen bringt dabei nur noch weniger und macht keinen Sinn. Wenn dann sollte man vielleicht eher den Arzt von der Schweigepflicht entbinden und das Amt direkt an den Arzt verweisen, dass diese dort nachfragen und die nötigen Dokument einreichen.
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