Übergangsweise zwei sozialversicherungspflichtige Jobs
A hat nun eine Stelle angenommen, die sich mit der bisherigen Stelle überschneidet. Zwar wäre dies nur zwei Wochen lang, aber dennoch muss da ja eine Regelung bezüglich der Finanzen her, oder? Der neue Arbeitgeber von A ist darüber in Kenntnis gesetzt worden, der alte Arbeitgeber weiß lediglich, dass A einen neuen Job antreten wird.
Der alte Job ist zwar sozialversicherungspflichtig, aber bewegt sich noch unter der Einkommensgrenze für steuerliche Abgaben. Die Frage ist nun also, wie A korrekt vorgeht, um keine illegalen Dinge aufgrund von Unwissenheit begeht, als auch, um die beiden Arbeitgeber nicht in Misskredit zu bringen. Problematisch ist es, dass durch den Wegfall der Lohnsteuerkarte da auch Komplikationen auftreten, oder?
Optimaler wäre es natürlich, wenn A bei dem bisherigen Job einen Aufhebungsvertrag bekommt, das ist aber nur machbar, wenn man einen Nachfolger für A hätte, der dann schon einspringen könnte.
Geht es jetzt nur um die steuerliche Sache? Da wird A im neuen Job mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet werden, sofern es sich auch um einen sozialversicherungspflichtigen Job handelt. Das müssen Arbeitgeber sowie, wenn keine Lohnsteuerkarte vorliegt. Bei einer geringfügigen Beschäftigung hingegen wäre es gar nicht Problem. Je nach Arbeitgeber und Betätigungsfeld kommt vielleicht Übergangsweise ein 400€-Job in Frage für die zwei Wochen? Ansonsten sollte man bei weiteren steuerlichen Fragen einen Steuerberater zu Rate ziehen.
Wenn A den neuen Job bereits antritt und den bisherigen Job noch ausüben muss, kann ich mir fast nicht vorstellen, dass es sich bei beiden Jobs um eine Vollzeit-Tätigkeit handelt. Denn dann würden auch die Arbeitszeiten kollidieren. Ich hätte vermutlich den einfacheren Weg gewählt und den neuen Job erst nach meiner Kündigungsfrist angenommen.
Aufgrund der Eile, die hier geboten war, war es nicht möglich, noch zwei Wochen zu warten. Es handelt sich bei dem alten Job um eine Teilzeitbeschäftigung, und als Übergang werden bei dem neuen Job eben auch erst einmal eine Teilzeitstundenzahl angestrebt. Allerdings muss dazu ja auch einen Nachweis über die Steuerklasse vorgelegt werden, was aber aufgrund der Nichtmehrverfügung einer Lohnsteuerkarte so nicht mehr machbar ist.
Durch die Arbeitszeiten und unterschiedlichen Tageszeiten, an denen die Arbeitszeiten stattfinden, kommt man sich da auch nicht in die Quere, zudem der Bewerber A dies auch klar herausgestellt hat.
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