Enkelkinder auch für Großeltern unterhaltspflichtig?

vom 04.01.2013, 22:02 Uhr

Hier fragte ich jaWann sind Kinder für Eltern unterhaltspflichtig? Nun frage ich mich, wie das ist, wenn die Großeltern noch leben, die Eltern aber nicht mehr leben und die Enkelkinder dann gut verdienen. Müssen die auch für die Großeltern aufkommen wenn sie beispielsweise in einem Pflegeheim oder Altenheim sind? Oder kommt der Staat nur zu den Kindern? Bis zu welcher Generation kann der Staat denn Kindeskinder und die Kinder der Kindeskinder verpflichten zu zahlen? Haben die Enkelkinder den gleichen Selbstbehalt wie beispielsweise die Kinder?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich weiß, dass die Enkel schon zahlen sollen, wenn die Eltern nicht mehr leben und die Großeltern in einem Pflegeheim sind, oder in ein Pflegeheim sollen. Natürlich schaut man auch zuerst, was die Person selber finanzieren kann mit ihrer Rente und gegebenfalls mit der Witwenrente. Wenn die Person das allein stemmen kann, muss das Enkelkind natürlich auch nichts zahlen. Wenn nicht wird geschaut, wieviel man zahlen kann. So ein Pflegeheimplatz ist ziemlich teuer und die wenigsten Menschen können wirklich den vollen Preis zahlen, der bei um die 2000 Euro monatlich liegen dürfte bei den meisten Heimen.

Gegebenfalls muss man dann nur anteilig zahlen. Bedenken muss man aber immer auch, dass eine Pflege daheim aufwendiger wäre, selbst wenn Pflegestufe hat. In einem Heim hat man ja eine 24 Stunden Betreuung. In manchen Fällen bleibt einem daher nicht viel weiter übrig, wenn man schon das Glück hat und einen Heimplatz bekommt. Einige müssen dann ganz schön wirtschaften. Da ist es ganz gut, wenn sich mehrere Enkel daran beteiligen können.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


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