Grill grundlos entsorgt - kein Ersatz gewährt
Herr X wohnt in einem Haus mit mehreren Parteien. Er besitzt dort selber eine Eigentumswohnung. Herr X besaß auch einen Tischgrill, den er im Sommer benutzt hat und in den Keller gestellt hat, um ihn später zu säubern. Es handelte sich bei dem Raum, um einen Gemeinschaftsraum im Keller. Kurze Zeit später, als er dann tatsächlich den Grill sauber machen wollte, war dieser nicht mehr da.
Beim Nachforschen hat er dann herausgefunden, dass einer der anderen Mieter Y unter ihm den Grill einfach genommen hat und diesen dann entsorgt hat. Herr X hatte ihn direkt gefragt und hat auch eine direkte Antwort darauf bekommen. Warum Herr Y allerdings den Grill entsorgt hat, konnte Herr X nicht heraus finden, denn Herr Y antwortete darauf nur, dass er es nicht weiß, warum er ihn entsorgt hat.
Herr X war natürlich total geschockt und entsetzt, wie mit seinem Eigentum im gemeinschaftlich genutzten Abstellraum umgegangen worden ist und hat Ersatz gefordert, welchem Herr Y, der den Grill aus keinem vernünftigen Grund entsorgt hat, bis heute nicht nachgekommen ist.
Was könnte Herr X tun, damit er wieder einen Ersatz für seinen Grill bekommt? Klar, dass er entweder Geld für den entsorgten Grill oder einen neuen Ersatzgrill haben möchte. Was sollte Herr X tun, damit der unverschämte Herr Y so etwas nie wieder tut? Sollte Herr X den Herrn Y anzeigen? Würde das etwas bringen?
Zuerst würde ich als Herr X dem Herrn Y eine schriftliche Zahlungsaufforderungen zukommen lassen. Entweder würde ich das per Einschreiben erledigen oder mit einem Zeugen überreichen, wobei ich erstere Variante bevorzugen würde. In dem Schreiben würde ich Herrn X eine Frist für die Zahlung oder den Ersatz setzen. Zwei Wochen sollten eigentlich reichen. Wenn man Glück hat, dann hilft das schon.
Eventuell könnte man den Nachbarn dann noch mal mit einem Schreiben an die verstrichene Frist erinnern, wenn er sich nicht um einen Ersatz bemüht hat und darauf hinweisen, dass man letztmalig eine Frist von einer Woche gewährt und zur Polizei gehen wird, wenn sich Herr Y nicht um einen angemessenen Ersatz bemüht.
Wenn das Schreiben keine Wirkung gezeigt hat, würde ich dann schon mit den Schreiben zur Polizei gehen. Dort kann man dann damit nachweisen, dass man alles versucht hat, das ganze gütlich zu regeln. Dann kann man auch guten Gewissens eine Anzeige schalten. Welcher Tatbestand damit erfüllt ist, weiß ich allerdings auch nicht. Das weiß aber mit Sicherheit die Polizei. Vielleicht zahlt er dann schon, wenn er ein polizeiliches Schreiben bekommt. Wenn das ganze vor Gericht gehen sollte, kann das teuer werden. Fragt sich, ob das sich rentiert. Aber vielleicht kommt es ja nicht so weit.
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