Kann KFZ-Versicherung einfach Lohn pfänden?
Ich hatte vor kurzem eine für mich etwas unglaubwürdige Geschichte gehört, bei der mich mal interessieren würde, ob so etwas überhaupt möglich ist.
A hat im September vergangenen Jahres im Internet eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Dabei hat er, wie er behauptet, vergessen, bei der gewünschten Zahlungsart die Option Lastschrift anzuklicken und stattdessen wohl Zahlung auf Rechnung gewählt. Da A das aber nicht mehr wusste, war er der Meinung, dass die Versicherung die fälligen Beträge abbuchen würde und hat sich somit auch nicht mehr um eine Zahlung gekümmert. Irgendwann im Dezember hieß es plötzlich, dass A eine Lohnpfändung hat, da er seine Versicherungsbeträge nicht bezahlt hat.
Was mich an der Geschichte wundert, ist die Tatsache, dass man bei einer Zahlung auf Rechnung doch eigentlich auch eine Rechnung bekommen müsste. Und falls nicht, hätte die Versicherung doch sicher erst eine Mahnung an A geschickt. Jetzt hatte sich die Sache wohl so entwickelt, dass das Auto von A schon zur Fahndung ausgeschrieben wurde.
Was denkt Ihr, kann so etwas wirklich sein? Die Versicherung wurde ja erst im September abgeschlossen, so dass es sich lediglich um einen Beitrag handeln kann, wenn die Zahlungsweise vierteljährlich gewählt wurde. Kann eine Versicherung so schnell eine Lohnpfändung veranlassen? Oder ist es eher so, dass A sich da etwas ausgedacht haben könnte?
Erst mal hast du Recht, dass da vorher schon einige Schreiben gekommen sein müssten. Also Beitragsrechnung und auch Mahnungen. Spätestens bei der ersten Mahnung hätte A doch merken müssen, dass was falsch gelaufen ist. Kann man dann ja noch recht schnell regeln. Nach einer Mahnung wird man auch noch nicht den Beitrag pfänden, da kommt mit Sicherheit noch eine zweite Mahnung.
Danach sollte die schriftliche Kündigung gekommen sein, samt der Androhung dass man den offenen Beitrag eintreiben wird. Und bei einer Lohnpfändung müsste ja der Versicherung auch der Arbeitgeber bekannt sein. Der wird in der Regel aber nicht angegeben. Daher hätte die Versicherung ja erst mal über das zuständige Amtsgericht alle nötigen Informationen eintreiben müssen. Denn nur Gerichte können zum Beispiel bei der Bank entsprechende Einsicht bekommen, um die nötigen Daten zu erhalten.
Das dauert seine Zeit und wäre in diesem kurzen Zeitraum so gar nicht möglich. Allerdings kann eben mit der ausgesprochenen Kündigung sofort ein Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben werden. Wobei es mich dann wundert, dass die Kennzeichen noch nicht zwangsentwertet wurden. Denn man wird doch schon mehrmals von der Zulassungsbehörde bei A gewesen sein. Hat man ihn da nicht angetroffen, so hätte auch von dort Post kommen müssen.
Es sind bei der Geschichte also einige Faktoren die dafür sprechen, dass es nicht stimmen kann. Zumal eben eine Versicherung wohl eher ein Inkassounternehmen beauftragen würde, da man dann mit der Geldeintreibung wesentlich weniger Aufwand im eigenen Unternehmen hat.
So weit ich informiert bin, kann eine Lohnpfändung erst dann erfolgen, wenn ein Volltreckungstitel gegen den Schuldner vorliegt. Das heißt: zwischen Rechung-nicht-bezahlen und Lohnpfändung liegen einige Schritte und einige Zeit, in der man seine Schulden hätte bemerken müssen, sofern man denn seine Post öffnet. Zuerst kommt in der Regel eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung, wird dann immer noch nicht bezahlt, kann ein Mahnbescheid beantragt werden, dem man aber widersprechen kann. So ein Brief ist schon recht auffällig und man kann ihn eigentlich nur mit Absicht übersehen.
Widerspricht man dem Mahnbescheid nicht, hat der Schuldner hat Recht, einen Vollstreckungstitel zu erwirken. In der Regel kommt dann zuerst der Gerichtsvollzieher, der prüft, was beim Schuldner zu holen ist. Je nach Situation kann der Gläubiger eine Lohnpfändung erwirken, erst dann wird der Lohn gepfändet. Du siehst also: bis es zur Lohnpfändung kommt, vergeht einige Zeit und der Schuldner wird mehrere Male informiert. "Mal eben so" unbemerkt kommt sie jedenfalls nicht.
Entweder hat sich A da wirklich was ausgedacht oder (aus Scham) einiges nicht erzählt. Dass das Auto "zur Fahndung" ausgeschrieben ist, liegt einfach daran, dass die Versicherungsbeiträge nicht bezahlt wurden und somit die entsprechende Plakette am Auto entwertet werden muss, da das Auto ohne nicht bewegt werden darf.
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