Anspruch auf angemessene Wohnung auch für Selbstzahler?
Wenn man Hartz 4 bezieht, dann hat man das Recht auf eine angemessen große Wohnung. Es gibt dafür Richtwerte, wie viel Quadratmeter die Wohnung einer Familie mit x Personen haben kann, die man gezahlt bekommt. Man hat da wohl Anspruch darauf.
Nun geistert mir wieder der Fall meiner Bekannten durch den Kopf. Deren Wohnung wurde durch Familienzuwachs nach und nach zu klein. Nun suchen sie nach einer Wohnung mit einem Zimmer mehr, und finden keine freien Angebote auf dem Markt.
Finanziell sind sie so weit gesichert, dass sie die Miete von einer größeren Wohnung mit ortsüblicher Miete auch zahlen können und wollen. Aber sie bekommen einfach kein Angebot. Wie würdet ihr euch in dem Fall verhalten? Würdet ihr euch beim Bürgermeister beschweren und hoffen, dass so eine Beschwerde Erfolg hat? Oder gibt es etwa keinen Rechtsanspruch darauf eine ausreichend große Wohnung zu beziehen, auch wenn man das Geld zahlen könnte? Oder würdet ihr eher an die Presse gehen? Was würdet ihr unternehmen und warum? Nach dem die Familie nun schon ein Jahr auf der Warteliste für eine größere Wohnung steht, wird sie es nämlich langsam leid, weiter passiv zu warten, bis durch die Wartelisten eine Wohnung anfällt.
Es steht doch jedem frei, sich auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu suchen. Ob man nun Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2 Topf bekommt oder Einkommen aus anderen Quellen hat. Warum sucht man dann über irgendwelche Wartelisten?
Die Wartelisten die es wohl in manchen Städten gibt, darüber werden vorrangig Menschen bevorzugt, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Warum soll da jemand, der ein sicheres Dach über dem Kopf hat, bevorzugt behandelt werden?
Und der Paragraph im Sozialgesetzbuch auf den du dich beziehst, sagt im Endeffekt nur aus, dass staatliche Leistungen einen entsprechenden Wohnraum abdecken müssen. Es dürfte auch niemand Alleinstehendes in eine Wohnung mit 37 Quadratmeter ziehen, wenn die Wohnung 1000 Euro kalt kostet. Genauso wie jemand, der alleinstehend ist, nicht einfach mal in eine 100 Quadratmeterwohnung ziehen darf, auch wenn die Kaltmiete unter dem ortsüblichen Satz für die Kosten der Unterkunft ist.
Und die Suche nach einer Wohnung muss vorrangig erst mal der Suchende tätigen. Nur im Falle von drohender Obdachlosigkeit kann da eventuell eingegriffen werden. Und ja es gibt Listen für staatlichen geförderten Wohnraum, der aber erst mal den Menschen zusteht, die auch staatliche Leistungen beziehen. Deine Bekannten scheinen keine staatliche Unterstützung zu bekommen und haben deshalb eben vorrangig keinen Anspruch auf staatlich geförderten Wohnraum.
Der Widerspruch, dass es auf der einen Seite Obdachlose gibt und auf der anderen Seite ein "Rechtsanspruch auf eine angemessene Wohnung" geben soll, ist doch schon auffällig? Natürlich gibt es kein Recht auf eine Wohnung und dieses Recht könnte ja kaum durch den Staat durchgesetzt werden, nachdem ja in erster Linie auf dem privaten Markt der Mieter seinen Vermieter findet. Nur wenn der Staat hier auch das Angebot bereit halten würde/könnte, wäre ein Rechtsanspruch auch sinnvoll durchzusetzen. Aber gegen wen sollte denn der Hartz IV Empfänger klagen, wenn dieser keine Wohnung findet? Und was für eine Hilfestellung kann der Bürgermeister schon geben? Immerhin ist die Familie nicht von Obdachlosigkeit im Winter bedroht!
Die Familie kann weiter den Versuch unternehmen, eine Wohnung zu finden. Und wenn das da nicht klappt, müsste eben auch ein Umzug (andere Region) in Erwägung gezogen werden. Oder aber man findet sich mit dem Platzmangel ab! Mir ist dabei bewusst, dass man mit dem "Makel" des fehlenden Arbeitsplatzes sicher nicht in der Gunst der Vermieter steigt. Aber im Moment ist es eben so, dass hier der Markt alles regeln soll (auch wenn das Marktversagen hier besonders deutlich wird Ressourcen (knapper Wohnraum) werden nicht optimal verteilt).
Mit welcher Berechtigung will man sich denn beim Bürgermeister beschweren? Ist er für die Vergabe von Mietwohnungen zuständig, welche im Besitz der Kommune sind? Wenn ja, nach welchen Kriterien werden die Wohnungen vergeben, dass die Familie deiner Bekannten bisher nicht berücksichtigt werden konnte? Irgendwo erschließt sich mir dein Gedankengang nicht.
Denn wer seine Miete komplett aus eigenen Mitteln zahlen kann, muss sich halt um entsprechenden Wohnraum selbst bemühen. Und entsprechende Möglichkeiten gibt es da genug, welche man nutzen kann. Ich selbst schaue auch regelmäßig nach Wohnungen, da wir in zwei bis drei Jahren auch ein Zimmer mehr benötigen werden. Aber ich wäre noch nicht auf die Idee gekommen mich irgendwo zu beschweren, weil es nicht die passenden Angebote gibt.
In der Region in der die Bekannten leben hat ein Investor einen großen Teil der Wohnungen gekauft, da die öffentlichen Kassen leer waren. Der Erfolg dieser Aktion war, dass einige Zeit später dieser Immobilieninvestor, der in den Medien öfter auch als Heuschrecke tituliert wird, nach und nach anfing immer mehr Wohnungen in dieser Region nicht mehr zu vermieten und auch nicht mehr zu renovieren. Somit hat sich dort das Angebot an großen Wohnungen plötzlich extrem verknappt.
Prinzipiell steht es natürlich jedem Hauseigentümer frei, ob er seine Wohnungen vermietet oder nicht. Aber die Situation ist schon irgendwie befremdend. Deshalb denken die Bekannten darüber nach, ob man sich nicht irgendwie an den Bürgermeister wenden könnte oder ob es vielleicht sinnvoll ist die Presse einzuschalten. Ob das was bewirkt ist natürlich die nächste Frage. Ich finde es nur eben so absurd, dass jemand, der sich eine Wohnung leisten kann nicht mal ein ein Angebot bekommt.
Ich verstehe nicht, was du mit Angebot ständig meinst. Wenn es eine Warteliste gibt, werden die Angebote erst an den gegeben, der als erster auf der Liste steht, dann rücken die anderen nach, falls der Erste ablehnt. Wenn deine Bekannten auf sagen wir Platz 50 stehen, haben sie eher Glück, dass ihnen keine Wohnung angeboten wurde. Wenn die nämlich schon 49 Leute abgelehnt haben, ist die Wohnung auch dementsprechend.
Selbst wenn sie auf einem Platz weiter hinten stehen, heißt das auch nicht unbedingt, dass sie automatisch irgendwann vorrücken, weil halt eben kein wirklicher Bedarf besteht. Die dringenden Fälle werden immer vorgezogen werden.
Zu der Problematik die du da beschreibst, die hat ja an sich nichts mit der Vergabe von staatlich gefördertem Wohnraum zu tun. Falls der Investor die Wohnungen nur mit der Klausel kaufen durfte, sie eben günstig zu vermieten, sieht die Sachlage wieder ein wenig anders aus. Allerdings denke ich nicht, dass der Investor alle Leute der Vergabeliste anschreiben muss. Die Wohnungssuche ist immer noch Sache der Leute, die eine Wohnung suchen.
Zu dem Problem generell. Ich denke, deine Bekannten hätten mehr Erfolg beim Ortsbeirat. Zumindest hatte man damit bei uns schon Erfolg. Hier hat auch jemand in einem reinen Wohngebiet Häuser gekauft und wollte die in Eigentumswohnungen umwandeln. Da das für genau dieses Wohngebiet nicht unbedingt förderlich war, hat sich der Ortsbeirat dafür eingesetzt, dass die besagten Wohnungen Mietwohnungen bleiben und hatte damit auch Erfolg.
Das könnte im Fall deiner Bekannten auch klappen, wenn man klar darauf hinweist, da hat jemand günstige Wohnungen gekauft und lässt sie nun leer stehen und verkommen. Denn Bedarf scheint ja zu bestehen. Allerdings wird auch der Ortsbeirat keine Wohnungen vermitteln. Wenn ist das eher ein Zufall.
@LittleSister: Solche Dinge kann man aber nur stoppen, wenn sie noch nicht abgehandelt sind. So wie das Problem erklärt wurde, sind die Verkäufe durch die Kommune ja bereits geschehen. Da kann man nichts mehr klären. Und wenn jemand massenhaft Immobilien kauft und dann unvermietet lässt, dann hat das meist steuerliche Gründe. Aber dagegen machen kann man nichts.
Aber mal als Denkanstoß für die Familie. Ich selbst schaue auch immer nach Eigentumswohnungen. Oftmals findet man dann auch Angebote, wo zwei Wohnungen an der selben Adresse und in einer Etage vorhanden sind. Wenn die Grundrisse beim Angebot vorhanden sind, dann kann man über Paint von Windows schon schauen, ob es nicht passt, daraus eine große Wohnung zu machen.
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