Muss man seinen Firmenschlüssel versichern lassen?
Es gibt ja durchaus Betriebe, wo man als Mitarbeiter einen Schlüssel bekommt, den man nicht nur intern nutzt, sondern auch mit nach Hause nimmt, um zum Beispiel nach Feierabend abzuschließen oder morgens die Büroräume als erster betreten zu können.
Was wäre denn bei Verlust oder Diebstahl des Schlüssels? Eine Bekannte sagte mir kürzlich, dass sie von ihrer Firma angehalten wurde, den Schlüssel in ihre Haftpflichtversicherung mit aufzunehmen, was sie auch getan hat. Das war problemlos möglich. Allerdings ist sie sich unsicher, welche Fälle nun alle abgesichert sind. Neben dem Verlust oder Diebstahl kann es ja auch passieren, dass man zum Beispiel einen Schlüssel abbricht.
Was passiert denn, wenn der Schlüssel nicht versichert ist? Muss dann der Betrieb haften? Oder kann man als Mitarbeiter haftbar gemacht werden und muss unter Umständen eine Erneuerung der Zentralschlüssel zahlen? Wie wird das bei euch gehandhabt?
Trisa hat geschrieben:Was wäre denn bei Verlust oder Diebstahl des Schlüssels?
Das kommt bei Verlust und Diebstahl wohl ein wenig auf die Umstände an. Es kommt nämlich darauf an, ob hier Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder aber nur einfache Fahrlässigkeit festgestellt werden kann. Ist es einfache Fahrlässigkeit, würde eine Versicherung zahlen. Aber ganz so einfach käme der Arbeitgeber nicht um die Kosten, wenn der Arbeitnehmer KEINE Versicherung hätte. Dann trägt der Arbeitgeber auch die Kosten. Außer, es ist explizit anders vereinbart.
Trisa hat geschrieben:Eine Bekannte sagte mir kürzlich, dass sie von ihrer Firma angehalten wurde, den Schlüssel in ihre Haftpflichtversicherung mit aufzunehmen.
Das ist sicher ein vernünftiges Vorgehen und der beste Weg für den Arbeitgeber. Und auch der Arbeitnehmer verliert viel Ballast bzgl. der Gedanken, wie es im Verlustfall weiter gehen soll. Aber ganz so einfach ist die Sache nicht, weil der Arbeitgeber ja nicht vorschreiben kann, was der Angestellte versichern muss! Hat die Bekannte dem Arbeitgeber denn im Gegenzug einfach die erhöhte Prämie in Rechnung gestellt? Oder hat der Arbeitgeber seine Forderung mit dem Angebot die Kosten zu übernehmen von Beginn an unterstützt?
Trisa hat geschrieben:dass man zum Beispiel einen Schlüssel abbricht.
Das wäre dann wohl ein eher lächerlicher Vorfall, welchen der Arbeitgeber in jedem Fall tragen kann. Denn hier sind nicht die gesamte Schließanlage sowie alle anderen Schlüssel auszutauschen! Es muss lediglich der Sicherheitsschlüssel des Angestellten ersetzt werden, was kaum mehr Kosten als 50 Euro nach sich ziehen sollte.
Trisa hat geschrieben:eine Erneuerung der Zentralschlüssel zahlen?
Das teure bei solchen Vorgängen ist ja nicht der Austausch EINES Schlüssels! Es geht darum, dass der verlorene Schlüssel gänzlich unnütz gemacht werden muss. Und das bedeutet in aller Regel den Austausch ALLER Schlösser, welche dieser Schlüssel geöffnet hätte. Und im Zuge dieses Austauschs müssen eben alle anderen Schlüssel auch getauscht werden. Und hier kommen schnell Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro zusammen.
Wenn eine Schließanlage betroffen ist, bei der mehrere Schlösser ausgetauscht werden müssen, sobald ein Schlüssel verloren geht, sollte man sich schon versichern lassen. Die Schlösser sind schließlich auch deutlich teurer als das normale "Baumarktschloss". Das kann also unter Umständen sehr teuer werden.
Ich kenne den Fall von einer Stadt, bei der alle städtischen Gebäude an einer Schließanlage hängen. Natürlich passt dort nicht jeder Schlüssel überall, aber es gibt einige wenige Generalschlüssel. Wenn ein solcher Schlüssel verloren geht, würden Kosten im sechsstelligen Bereich fällig werden. Eine Versicherung ist für die Besitzer dieser Schlüssel also Pflicht, wobei diese dann auch von der Stadt übernommen werden.
Das ist natürlich ein krasses Beispiel, aber auch bei kleineren Schließanlagen können bei Verlust Kosten über mehrere Tausend Euro entstehen. Daher sollte man sich schon informieren, inwieweit man über den Arbeitgeber versichert ist oder ob man eine eigene Versicherung abschließen muss.
Wenn es sich aber nur um eine einzelne Haustüre oder Bürotüre handelt, würde ich mir keine große Gedanken machen. Selbst wenn der Schlüssel verloren geht, bleibt der finanzielle Schaden eher gering und das wird dann mit Sicherheit der Arbeitgeber auch übernehmen.
Weasel_ hat geschrieben:Selbst wenn der Schlüssel verloren geht, bleibt der finanzielle Schaden eher gering und das wird dann mit Sicherheit der Arbeitgeber auch übernehmen.
Es geht ja nicht nur um den Schaden, der durch ein eventuelles Auswechseln der Schlösser entsteht, sondern es wäre ja theoretisch auch möglich, dass sich mit dem Schlüssel jemand Zutritt zu den Räumen verschafft, zum Beispiel bei Diebstahl. Und ob man den Schlüssel nun verloren hat oder er gestohlen wurde, kann wohl kaum jemand mit Sicherheit sagen.
Bei uns im Betrieb gibt es glücklicherweise keine normalen Schlüssel mehr. Stattdessen wird hier ein elektronisches Schließsystem mit Transpondern verwendet. Damit komme ich zwar auch in allerhand Räume rein, auch in viele wichtige. Aber wenn der Transponder mal abhanden kommt, kann dieser einfach elektronisch gesperrt werden und wird damit quasi wertlos für den Finder.
An Kosten entstehen dann nur die Kosten für den neuen Rohling, aber ich habe mir da auch noch nie Gedanken darüber gemacht, wer den dann bezahlen muss. Darüber wurde auch nie ein Wort verloren, kam wohl auch noch nicht wirklich vor.
Trisa hat geschrieben:Weasel_ hat geschrieben:Selbst wenn der Schlüssel verloren geht, bleibt der finanzielle Schaden eher gering und das wird dann mit Sicherheit der Arbeitgeber auch übernehmen.
Es geht ja nicht nur um den Schaden, der durch ein eventuelles Auswechseln der Schlösser entsteht, sondern es wäre ja theoretisch auch möglich, dass sich mit dem Schlüssel jemand Zutritt zu den Räumen verschafft, zum Beispiel bei Diebstahl. Und ob man den Schlüssel nun verloren hat oder er gestohlen wurde, kann wohl kaum jemand mit Sicherheit sagen.
Gegen Einbruch ist der Arbeitgeber ja wohl sicherlich eh versichert, und wenn man rechtzeitig den Verlust des Schlüssels meldet und der Austausch der Schlösser zeitnah erfolgt, dürfte es auch nicht zu einem Einbruch aufgrund des verlorenen oder gestohlenen Schlüssels kommen.
Ich selbst habe auch einen eigenen Ladenschlüssel; dieser passt natürlich in die Tür des Ladens, in unser Lager und damit lassen sich auch einige andere Türen der Einkaufsgalerie öffnen, in der ich arbeite. Würde ich diesen Schlüssel verlieren müssten auf jeden Fall die Schlösser für das Lager und den Laden gewechselt werden, dazu müssten auch noch einige andere Mitarbeiter und die Chefs neue Schlüssen bekommen. Ich - und andere auch - mussten extra unterschreiben, dass wir einen Schlüssel bekommen haben und im Falle eines Verlustes die Kosten - in Höhe von ungefähr 2000 Euro - zu tragen haben.
Dabei ist wohl relativ egal ob mir der Schlüssel geklaut wurde oder ich ihn irgendwo habe liegen lassen. Vielleicht sind die Kosten um einiges geringer, wenn der Schlüssel nur in ein Schloss passt, aber gerade bei mir auf der Arbeit wäre es ein hoher Aufwand - auch in finanzieller Sicht - die Schlösser auszutauschen. Bei uns wurde es aber extra schriftlich fest gelegt, dass wir selbst haften, wenn der Schlüssel verloren geht. Ich gehe mal davon aus dass es ansonsten im Ermessen des Chefs liegt, ob er die Kosten selbst übernimmt oder an denjenigen der den Schlüssel verbaselt hat abgibt.
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