Personenbeförderungsschein bei Großfamilie nötig?

vom 01.01.2013, 23:01 Uhr

Familie A hat ein Problem. Sie haben bereits 6 Kinder und nun ist die Frau mit Zwillingen schwanger. Bisher haben sie mit einem alten VW-Bus die Kinder und auch die Erwachsenen transportieren können. Der Fahrer, der Partner und 6 Kinder passten locker in den Bus. Auch die Zwillinge würden dann in denn Bus mit hineinpassen, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber nun hat Familie A gehört, dass sie ab 9 Personen incl. Fahrer einen Personenbeförderungsschein brauchen. Wenn also der Vater oder die Mutter mit den Kindern einen Ausflug machen wollen, muss der Fahrer einen Personenbeförderungsschein haben.

Ist das wirklich richtig? Die Auskunft bekam die Familie unabhängig voneinander von einem Fahrlehrer und von einem Polizisten. Muss nun mindestens ein Elternteil den Personenbeförderungsschein machen, damit sie mit allen Kindern im Bus fahren dürfen, auch wenn es die eigene Familie ist?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Erst mal würden die 10 Leute nicht in den VW Bus passen, denn soweit mir bekannt gibt es keinen VW Bus der T Reihe der mit so vielen Sitzplätzen ausgestattet wäre. Die regulären 8 + Fahrer also 9 Sitze dürfen aber auch ohne Personenbeförderungsschein belegt werden.

Einen Personenbeförderungsschein brauchst du erst wenn du für die Fahrt Geld bekommst, und zwar mehr als die Betriebskosten des PKW entsprechen würden. So steht es zumindest im Gesetztestext.

Aber wenn diese Familie wirklich bald mit 10 Leuten unterwegs ist, dann sollen Sie sich eine Genehmigung vom Straßenverkehrsamt besorgen für einen kleinen Bus bis 16 Sitzplätze. Und das Stammbuch als Kopie im Handschuhfach wäre vielleicht auch nicht schlecht, um beweisen zu können das alle Insassen im Fahrzeug auch Familie sind. Bei 10 Leuten wirkt es irgendwann unglaubwürdig bei einer Verkehrskontrolle im Bus.

» SeSchu » Beiträge: 135 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Einen Personenbeförderungsschein braucht die Familie A nun nicht, aber mit der Führerscheinklasse B dürfen nur maximal acht Personen befördert werden und auch nur Autos gefahren werden, in denen maximal acht Sitzplätze (zusätzlich zum Fahrersitz) vorhanden sind. Familie A wäre dann ja aber bald mit insgesamt zehn Personen unterwegs, also der Fahrer und neun weitere Familienmitglieder. Hierfür wäre die Fahrerlaubnisklasse D1 notwendig. Ohne diesen Führerschein ist es der Familie nicht möglich, alle zusammen in einem Auto zu fahren. Möglich wäre also, entweder diesen Führerschein zu machen oder sich ein zweites Auto anzuschaffen und mit zwei Autos zu fahren.

» SuperGrobi » Beiträge: 3876 » Talkpoints: 3,22 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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