Arbeitnehmerkündigung, was gehört alles hinein?

vom 28.12.2012, 13:08 Uhr

Herr G hat seine aktuelle angestellte Tätigkeit schriftlich und fristgerecht gekündigt und lässt die Kündigung heute dem Arbeitgeber schriftlich zukommen. Allerdings hat Herr G vergessen, einen Betreff zu erwähnen, als auch hat er nicht das Datum benannt, an dem sein Arbeitsvertrag geschlossen wurde.

Hätte Herr G nun den Betreff als auch das Vertragsdatum benennen müssen oder ist die Kündigung auch auf diesem Wege dann gültig? Welche Informationen müssen in einem Kündigungsschreiben vom Arbeitnehmer in jedem Fall enthalten sein, damit sie auch rechtlich greift?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Es gibt keinen Grund dafür, dass das Datum des Vertragsbeginns in die Kündigung geschrieben wird. Und ein fehlender Betreff ist sicher ein Zeichen für einen schlechten Stil - aber wenn der Inhalt des Briefes unmissverständlich ist, ist das auch kein Grund hier einen Fehler in der Kündigung zu sehen. Wichtig wäre für Herrn G nur, dass die Fristen eingehalten werden, um kein Nachspiel zu fürchten. Anderseits muss man sich fragen dürfen was der Arbeitnehmer macht - unabhängig von der Korrektheit der Kündigung - wenn Herr G zum angekündigten Zeitpunkt nicht mehr beim Arbeitgeber erscheint. Hier ist wohl eher nicht mit einer teuren und ergebnisoffenen Klageerhebung durch den Arbeitgeber zu erwarten.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Der fehlende Betreff ist Herrn G erst nach dem Absenden der Kündigung aufgefallen und war keine Absicht gewesen. Da nun bereits nach der zunächst mündlich ausgesprochenen Kündigung und das darauf folgende Kündigungsschreiben bereits eine Suche nach einem Ersatz für Herrn G in Gang gebracht wurde, dürfte Herr G vermutlich keine Konsequenzen zu befürchten haben.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



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