Mietrückstand / Mietschulden per Ratenzahlung tilgen?

vom 25.12.2012, 22:07 Uhr

Eine Bekannte hat Mietrückstände von 2 Monatsmieten. Der Vermieter ist aber schon kontaktiert. Sie hatte einen Engpass, weil ihr Freund aus der Wohnung ausgezogen ist. Da sie aber damals alleine den Mietvertrag unterschrieben hat, hat der jetzt Exfreund keinen Cent mehr zur Miete dabei gegeben. Nun hat sie den Vermieter um Ratenzahlung gebeten und ein Bekannter meinte nun, dass man Mietrückstände nicht mehr Raten zahlen kann. Das würde wohl auch irgendwo stehen. Er wusste es aber wohl selber nicht so genau.

Habt ihr schon Mietschulden bzw. Mietrückstände per Raten gezahlt? ich konnte ihr auch keine Ratschläge geben, weil ich noch nie in dieser Situation war. Könnte der Vermieter sich darauf einlassen? Muss er sich vielleicht sogar darauf einlassen oder ist es absurd überhaupt in dieser Situation an Ratenzahlung zu denken? Die Wohnung ist im Übrigen schon gekündigt. Sie zieht bald in eine kleinere und günstigere Wohnung.

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Wenn mehr als zwei Monatsmieten fehlen, hätte der Vermieter rechtlich gesehen das Recht, die fristlose Kündigung auszusprechen. Ob das jedoch sinnvoll ist und tatsächlich gemacht wird, liegt sicherlich auch an den Umständen des Mietverhältnisses. Wenn die Frau schon lange in der Wohnung lebt und es noch keine Vorfälle derart gab, wird der Vermieter sich vielleicht darauf einlassen.

Je nach Einkommenshöhe gibt es aber auch die Möglichkeit, dass das Sozialamt die Mietschulden als einmalige Beihilfe, eventuell auf Darlehensbasis übernimmt, da die logischerweise drohende Obdachlosigkeit verhindern möchten.

Ich denke, je besser der Kontakt zum Vermieter ist und unter der Voraussetzung, dass künftige Mieten + Raten zuverlässig gezahlt werden, hat deine Freundin gute Chancen, aus ihrer Misere ohne Wohnungskündigung nochmal rauszukommen.

» Jess0708 » Beiträge: 715 » Talkpoints: 47,47 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Sicherlich kann der Vermieter hier die fristlose Kündigung aussprechen. Aber es bedeutet für ihn auch Ärger, denn am Ende kann man es als Mieter bis zur Räumungsklage aussitzen und das kann lange dauern. Da aber deine Freundin schon eine Ratenzahlung für diese zwei Mieten angeboten hat, wird sich der Vermieter sicherlich darauf einlassen. Es bedeutet für ihn den geringsten Aufwand.

Und ich weiß von meinem Vermieter, dass für den Fall der Fälle eine Rate von 50 Euro in Ordnung wäre, wenn mal einen Monat ein Engpass wäre. Allerdings müsste ich in dem Fall dann zumindest die Nebenkosten zahlen und die Kaltmiete dann halt per Raten. Ich denke aber, wenn man das Gespräch sucht, dann werden die meisten Vermieter mit sich reden lassen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich bin zum Glück noch nicht in die Lage gekommen und konnte meine Miete immer pünktlich bezahlen. In meinem Mietvertrag steht zum Beispiel drin, das der Vermieter das Recht hat, bei zwei Monatsmieten Rückstand, die fristlose Kündigung auszusprechen. Ich denke aber mal, das wenn man einen kulanten Vermieter hat, mit ihm das Problem ruhig besprechen sollte. Ich denke mal das man sich hier sicherlich irgendwo einigen kann, als wenn man gar nichts versucht.

» snoopydooh » Beiträge: 233 » Talkpoints: 0,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Mietschulden sollte man nicht aufkommen lassen. Mietschulden hatte ich noch nie. Die Miete ist immer die erste Zahlung, die geleistet werden sollte. Kommen mehr als zwei Monate Mietschulden zusammen, könnte es Probleme geben. Einige Vermieter sind auch auf das Geld angewiesen. Diejenigen, die es nicht sind, wollen auch nicht gerne warten und es könnte sein, dass sie eine fristlose Kündigung aussprechen.

Wenn der Mieter eine feste Arbeitsstelle hat, kann der Vermieter unter Umständen die Miete auch pfänden. Eine Lohnpfändung macht sich immer sehr schlecht. Eine gütliche Einigung, wie in diesem Falle mit Ratenzahlungen, dürfte wohl noch der beste Weg sein.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Es kommt hier wirklich direkt darauf an das sich beide Parteien einigen, denn ansonsten ist der fällige Betrag sofort in der Regel fällig. Man sollte auch die Rate den gegenwärtigen finanziellen Verhältnissen anpassen, denn die laufende Miete muss ja korrekt weiter laufen. Ist die Rate einfach zu hoch, kommt man eventuell mit der Mietszahlung sprich der Monatsmiete in Schwierigkeiten. So entsteht schnell ein Kreislauf ohne Ende.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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