Tod des Vertragspartners - Welche Verträge bleiben?

vom 21.12.2012, 22:52 Uhr

Ich habe nun schon oft gehört, dass beim Tod eines Vertragspartners einige Verträge gar nicht gekündigt werden müssen, sondern sie einfach null und nichtig sind, wenn man den Totenschein vorlegt. Bei der Wohnungsmiete ist es aber so, dass man noch die Kündigungsfrist einhalten muss und die Wohnung kann man erst kündigen, wenn der Erbschein vorliegt. So muss man dann als Angehöriger oft noch ein paar Monate die Miete zahlen von einem Verstorbenen.

Bei welchen Verträgen ist es ähnlich? Welche Verträge enden nicht automatisch, wenn jemand nachweislich verstorben ist? Gibt es Verträge, die auslaufen müssen, wie beispielsweise ein zweijähriger Handyvertrag oder andere Verträge? Welche Verträge enden automatisch, wenn man den Totenschein vorlegt? Welche Erfahrung habt ihr da machen können? Liegt es an der Kulanz des Vertragspartners, wen man sofort aus dem Vertrag kommt?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Es gibt bestimmte Verträge, welche dann vom Erben übernommen werden, falls er das Erbe annimmt. Jedoch kann es auch sein, das es spezielle Regelungen in den Vertragsbedingungen gibt, welche eine besondere Kündigungen ermöglichen und somit alles Weitere überflüssig machen. Du musst halt nachweisen, dass derjenige gestorben ist und wie du schon geschrieben hast, die nötigen Papiere vorlegen.

Aber Verträge, die dann einfach so weiterlaufen würden, keinen Sinn ergeben, weil dann niemand mehr da ist, der das bezahlen kann. Ich wüsste nicht das so etwas dann einfach aus dem Erbe vollzogen werden darf, ohne das es jemanden gibt, der das Erbe annimmt. Natürlich kann immer Kulanz gewährt werden, aber erzwingen kann man sie nicht. Meistens gibt es aber spezielle Bedingungen im Vertrag, was das überflüssig macht.

Du musst also letztendlich als derjenige, welcher das Erbe annimmt für die Verträge einstehen und bist darauf angewiesen, was in den Verträgen steht. Je nachdem kannst du dann aus dem Vertrag aussteigen oder bist darauf angewiesen, dass der Anbieter dir Kulanz gewährt. Ansonsten wirst du mit dem Vertrag leben müssen, sobald du das Erbe annimmst oder du musst es halt ausschlagen, wenn die Verträge zu kostspielig sind.

» Newsjumper » Beiträge: 598 » Talkpoints: 0,35 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Mir selbst sind da nur Miet- und auch Kreditverträge bekannt, die vor erst weiterlaufen. Wobei man einen Kreditvertrag nicht einfach kündigen kann, wenn man diesen erbt. Da wird man dann bei Annahme des Erbes als Kreditnehmer eingetragen. Bei einem Handyvertrag sieht das wieder anders aus. Da war erst vor wenigen Wochen ein Fall im Fernsehen. Dort wurde zwar dann aus Kulanz der Vertrag aufgelöst, aber es wäre beim Abschluss besser gewesen, wenn der Nutzer auch Vertragspartner gewesen wäre.

Bei Versicherungen kommt es darauf an was versichert wurde. Eine Lebens-, Renten- oder Unfallversicherung endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Bei Sachversicherungen ist es etwas anders. Wenn der Besitzer eines Autos verstirbt, ist ja das Auto noch vorhanden und muss auch weiterhin versichert sein, solange es zugelassen ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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