Verdiensthöhe bei geringfügigen Jobs wird erhöht

vom 26.10.2012, 13:56 Uhr

Inzwischen hat nun die Bundesregierung beschlossen, die Verdiensthöhe bei sogenannten Minijobs auf 450 Euro anzuheben. Bereits zum ersten Januar kommenden Jahres soll die Erhöhung stattfinden. Für Personen, die bereits einen Job mit einem Haupteinkommen haben und nebenher eben diesen geringfügigen Job ausüben, ändert sich ja nichts. Aber es gibt auch Personen, die etwas mehr als vierhundert Euro verdienen und dort dann auch ihre Sozialabgaben zahlen. Durch die Anhebung der maximalen Verdiensthöhe von 450 Euro könnten daher auch die Sozialabgaben wegfallen, oder?

Werden solche Arbeitsverträge dann entsprechend angepasst? Muss jemand, der zum Beispiel 410 oder 420 Euro verdient, damit rechnen, nicht mehr als sozial versichert tätig zu sein oder obliegt es dem Arbeitgeber, dennoch diese Verdiensthöhe als sozial versicherungspflichtig anzugeben?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Was du ansprichst, sind die sogenannten Midi-Jobs, bei denen man nach dem jetzigen Modell 400 bis 800 Euro brutto verdienen kann. Es kommt soweit ich weiß auf die einzelvertragliche Regelung an. Selbstverständlich kann der Arbeitgeber auch bei Verdiensten unter 400 Euro die Sozialabgaben voll entrichten, so dass man sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Viele Arbeitgeber machen das aber nicht, da sie sich durch die Meldung eines Mini-Jobs die Lohnnebenkosten sparen können.

Wenn der Verdienst bisher zwischen 400 Euro und 450 Euro gelegen hat, würde ich den Arbeitgeber darauf ansprechen, dass er den Job wie bisher als sozialversicherungspflichtig meldet. Meines Erachtens ist jedenfalls die Umwandlung in einen Mini-Job nur mit beiderseitigem Einverständnis möglich.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ariola hat geschrieben:Was du ansprichst, sind die sogenannten Midi-Jobs, bei denen man nach dem jetzigen Modell 400 bis 800 Euro brutto verdienen kann. Es kommt soweit ich weiß auf die einzelvertragliche Regelung an. Selbstverständlich kann der Arbeitgeber auch bei Verdiensten unter 400 Euro die Sozialabgaben voll entrichten, so dass man sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Viele Arbeitgeber machen das aber nicht, da sie sich durch die Meldung eines Mini-Jobs die Lohnnebenkosten sparen können.

Wenn der Verdienst bisher zwischen 400 Euro und 450 Euro gelegen hat, würde ich den Arbeitgeber darauf ansprechen, dass er den Job wie bisher als sozialversicherungspflichtig meldet. Meines Erachtens ist jedenfalls die Umwandlung in einen Mini-Job nur mit beiderseitigem Einverständnis möglich.

Ich denke, dass steph im ersten Abschnitt durchaus von den Minijobs spricht, denn auch ich habe soeben gehört, dass dort die Grenze von 400 Euro auf 450 Euro herauf gesetzt werden soll. Erst im zweiten Abschnitt könnte es also um Midijob gehen, oder liege ich da falsch?

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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