Fahrtkostenerstattung wann vom Arbeitgeber?
Herr A hatte vor kurzem ein Vorstellungsgespräch und dieses fand weiter weg statt. Bei diesem Gespräch hatte er einen Bogen von der Arbeitsagentur vorgelegt und um eine Ausfüllung gebeten. Der Arbeitgeber aber meinte nun, dass er es begründen muss, wenn er die Fahrtkosten nicht erstattet. Allerdings wussten weder Herr A noch der Arbeitgeber, wie da eine Begründung formuliert werden könnte.
Unter welchen Umständen kann der Arbeitgeber die Fahrtkosten verweigern? Wie begründet er diese Nichterstattung der Fahrtkosten? Was ist, wenn der Arbeitgeber einfach nicht zahlen möchte oder es auch nicht kann?
Ich verstehe die Frage nicht ganz. Es gibt die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber Fahrkosten erstattet. Wenn er dazu nicht bereit ist, muss er dies im Vorfeld mitteilen. Dies geschieht in der Regel mit der Einladung. "Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Fahrkosten von uns nicht erstattet werden." oder ähnliches reicht dabei völlig aus. Somit kann der Bewerber selbst entscheiden, ob er oder Dritte bereit sind die Kosten zu übernehmen.
Die Arbeitsagentur hat dann die Möglichkeit Kilometergeld zu zahlen, bzw. Fahrkarten auszustellen. Bzw. bekam ich einen Code für den DB-Automaten und dieser druckte dann den Fahrschein aus. Sofern man selbst ein Ticket kaufen möchte, muss man dies im Vorfeld abklären.
Der Bogen der Arbeitsagentur bezieht sich meiner Meinung nur darauf, dass bestätigt wird, dass man sich vorgestellt hat und eine Entscheidung für oder gegen eine Einstellung mitgeteilt werden muss. Dass darauf eine Begründung verlangt wird, warum Fahrkosten nicht erstattet werden, ist mir nicht bekannt. Ich kenne es nur so, dass dort zum Ankreuzen sowas wie "Wurden Fahrkosten vom Arbeitgeber getragen?" steht und man dort bei Ja oder Nein sein Kreuz macht. Wie lautet denn die Frage auf dem Bogen von Herrn A?
@Trisa, die Einladung zum Vorstellungsgespräch erfolgte aufgrund eines Telefonats, das heißt, Herr A hat gar nichts Schriftliches erhalten, was darauf abzielt, dass die Fahrtkosten nicht erstattet werden. Herr A hatte auch zum ersten Mal diesen Bogen erhalten, sodass er sich da auch unsicher ist beziehungsweise er es von früher auch nur anders kennt, eben, mit dem einfachen Ankreuzen.
Vermerkt ist eben, ob der Antragssteller die Reisekosten erstattet bekommen hat und zwar, wenn ja, wird nach der Höhe gefragt. Wenn dies nicht der Fall sei, soll man bitte die Begründung angeben und in Klammern steht dahinter, dass die Arbeitgeber in der Regel dafür verpflichtet seien, alle Aufwendungen zu erstatten, sofern sie den Bewerber zum Vorstellungsgespräch aufgefordert haben. Und genau da hapert es.
In dem Fall würde ich etwas formulieren wie zum Beispiel "Der Bewerber wurde telefonisch daraufhin gewiesen, dass Fahrkosten von uns nicht übernommen werden können.". Besser wäre es gewesen telefonisch zu vereinbaren, dass noch eine schriftliche Einladung herausgeschickt wird. Wenn Kosten seitens der Arbeitsagentur übernommen werden, ist dies immer die bessere Alternative.
Das scheint ja lediglich eine Sache zwischen Herrn A und der Arbeitsagentur zu sein. Der Arbeitgeber stellt sich hier wie ich finde etwas seltsam unbeholfen an. Zumal dieser sicher schon etliche Bewerbungsgespräche (und entsprechend Einladungen zum Vorstellungsgespräch) geführt haben wird. Hier kann der Arbeitgeber schlicht als Begründung schreiben, dass "Dienstags und Mittwochs niemals Fahrtkosten erstattet werden, wenn dies nicht anders ausgemacht wurde". Dem Herrn A geht es ja lediglich darum, dass dann die Arbeitsagentur diese Kosten trägt. Welchen Einwand könnte die Arbeitsagentur letztlich hier erheben, wenn der Arbeitgeber diese Frage damit begründet, dass er "Fahrtkosten auf Grund der Firmenphilosophie" eben nicht erstattet?
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-204631.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung 1062mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Rubbelfeld · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Schöne Blatt Pflanze für die Wohnung
- Palmen für die Wohnung 3011mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Dreddi · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Palmen für die Wohnung
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun? 1859mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: helgak62 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Was kann man gegen eine tropfende Birkenfeige tun?
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel? 1354mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Wawa666 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Verträgt Banane chemisches Anti Insekten Mittel?