Formvorschriften bei einer Zollinhaltserklärung

vom 10.12.2012, 22:00 Uhr

Wenn man Pakete in manche Länder schickt, braucht man ja eine Zollinhaltserklärung. aber wie sieht diese Zollinhaltserklärung aus und wie muss man diese gestalten? Muss man die auf das Paket kleben oder muss diese mit ins Paket? Muss da auch der Wert von den Sachen drauf stehen, die im Paket sind? Wie macht man
das bei Geschenken und gelten hierbei besondere Formvorschriften?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Soweit ich das noch weiß, braucht man eine Zollinhaltserklärung nur bei Paketen ausfüllen, die in Länder außerhalb der EU geschickt werden sollen. Und dafür gibt es dann spezielle Paketkarten, die eine solche Zollinhaltserklärung enthalten. Dort trägt man ein, was man verschickt, die Stückzahl und den Wert, den das jeweilige Produkt hat. In der Regel geht das ganz unkompliziert.

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» Jacqui_77 » Beiträge: 2718 » Talkpoints: 19,87 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich bin da nicht der Experte, aber bei Ebay verkaufe ich auch ab und an mal international so dass ich mich in bestimmten Zeitabständen auch damit auseinandersetzen muss. Bisher kam nie etwas zurück so dass meine Ausfüllversuche doch relativ akzeptabel sein müssen.

Grundvoraussetzung ist erst einmal dass du den Warenwert gut einschätzen kannst. Danach richtet sich nämlich auch das Formular welches du verwenden musst. Wichtig zu wissen ist auch dass das Porto mit zum Warenwert zu rechnen ist. Für meine Fälle reichte bisher das Formular C22 mit relativ niedrigem Warenwert immer aus, die Alternative dazu ist das Formular C23. So etwas kannst du beim Zoll direkt herunterladen oder bei DHL und das Formular C22 bekommst du direkt bei der Post. Es sieht genauso aus wie ein Paketaufkleber und ist nur etwas länger und hat mehrere Durchschreibeblätter.

Im Prinzip steht da alles narrensicher vorgedruckt auf der Vorderseite, die Erläuterungen dazu gibt es auf der Rückseite. Jedes Land hat seine eigenen Vorstellungen in welcher Reihenfolge die Adresse aufgeschrieben werden muss, das steht aber immer bei den Hilfethemen im Netz. Manchmal ist es erforderlich die Telefonnummer des Empfängers anzugeben oder eine Rechnung beizulegen. Auch muss verfügt werden was mit der Sendung passiert wenn der Empfänger nicht anzutreffen ist oder sie nicht abgeholt wird. Es muss auch noch ganz detailliert angegeben werden was in der Sendung erhalten ist, es reicht nicht aus beispielsweise drei Hemden zu schreiben. Hier muss ganz genau aufgelistet werden welche Größe oder Farbe um sie genau zu unterscheiden, wie viel sie Wiegen (tatsächlich) und was sie für einen Preis haben. Soweit ich weiß muss noch angekreuzt werden ob es sich um Handelsware, ein Geschenk oder nur um eine Rücksendung handelt. Dann kommt noch das Datum und die Unterschrift dazu und das war es dann eigentlich schon, so aufwendig ist das gar nicht.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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