Trotz Mietschulden neue Wohnung möglich?

vom 11.12.2012, 21:50 Uhr

Herr B hat in seiner früheren Zeit einige Fehler gemacht und auch eine Zeitlang die Miete nicht bezahlt. Allerdings hat sich der frühere Vermieter mit Herrn B geeignet und dieser zahlt nun die Mietschulden ab, auch gab es eine schriftliche Entschuldigung, an Herrn und Frau X, die Herrn B als Mieter eine Chance gegeben haben.

Herr B ist nun auf der Suche nach einer neuen Wohnung, er konnte vorerst als Untermieter bei einem Bekannten unterkommen, der aber selbst seine Wohnung gekündigt hat und ins Ausland geht.

Herr B befürchtet nun, aufgrund seiner "Jugendsünde" als Mieter nicht mehr akzeptiert zu werden und keine Wohnung mehr zu finden. Immerhin wollen die meisten Vermieter ja inzwischen auch Nachweise haben. Kann Herr B dennoch eine Wohnung beziehen, wenn er die Sachlage genauer erklärt, da seine Mietschulden sicherlich auftauchen werden? Sollte Herr B keine Wohnung mehr finden, an wen kann er sich wenden?

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Da Mietschulden zunächst rein rechtlich nichts anderes sind als zivile Ansprüche einer Person gegenüber einer anderen Person wüsste ich nicht, weshalb der Mieter hier keine neue Wohnung finden sollte. Schließlich wüsste ich nicht, wo diese alten Forderungen – wobei zunächst unerheblich sein dürfte, woher sie stammen und worauf sie sich beziehen – eingetragen werden sollten, sodass neue Vermieter gleich davon Wind bekommen. Ich gehe auch nicht davon aus, dass der alte Vermieter dieses Mieters seine Forderung in der SCHUFA hat eintragen lassen, zumal es wohl nicht einmal zu einem Titel kam, wenn ich das richtig verstanden habe. Und da sich beide Parteien schließlich geeinigt haben und die Forderung nach und nach beglichen wird, was wohl regelmäßig und zuverlässig erfolgt, glaube ich kaum, dass der ehemalige Vermieter irgendwelche Weiterungen in die Wege leitet.

Was neue Vermieter mitunter anfordern, sind SCHUFA-Eigenauskünfte und in der Regel muss man dort außerdem eine Selbstauskunft ausfüllen und unterschreiben. Eine solche Selbstauskunft habe ich mal von einem Makler vorgelegt bekommen, aber dort standen eher Fragen nach Haustieren und Musikinstrumenten, die ich spiele, außerdem, mit wie vielen Personen ich einziehen will und ob ich Kinder habe. Das alles musste ich wahrheitsgemäß schriftlich im Vorfeld bereits angeben, aber ich konnte dort keine Frage in Bezug auf vorhandene Verbindlichkeiten finden. Letztendlich bin ich mir sogar nicht einmal sicher, ob ein Vermieter so etwas wirklich erfragen dürfte und ob, falls er es täte, ein Mieter hierüber überhaupt Auskunft erteilen müsste. Schließlich ist die Herkunft der Forderungen unentscheidend. Wenn ein potenzieller Mieter haushoch verschuldet ist, spielt es keine Rolle, ob er generell nicht mit seinem Geld umgehen kann und die Forderungen bei Versandhäusern entstanden sind oder bei irgendwelchen Privatpersonen, wobei davon eben eine der ehemalige Vermieter sein könnte.

Wenn der Mieter auf Nummer sicher gehen will, dass er insbesondere nicht nach SCHUFA-Auskünften gefragt wird, was ich besonders aus größeren Städten kenne, wo das zum Teil Gang und Gäbe ist, auch, wenn das in seinem Fall kaum irgendeine Rolle spielen dürfte, weil ich eben in diesem Fall nicht von einer Eintragung seitens des ehemaligen Vermieters ausgehe, könnte er sich möglicherweise mehr Richtung Land orientieren und dort eine Wohnung suchen. Meines Wissens sind solche Gepflogenheiten auf dem Land bisher noch eher unüblich und vielleicht bleibt der neue Mieter, der ja offenbar dabei ist, seine Verbindlichkeiten zu begleichen, auch von unangenehmen Nachfragen verschont, wenn er sich eher Richtung Land orientiert.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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