Aussichten gegen Kündigung wegen Eigenbedarfs vorzugehen
Im Haus, in dem Familie A wohnt geht es in letzter Zeit hoch her. Ständig Baulärm, Dreck, der in die Wohnung getragen wird durch den Umbau in der unter der Wohnung liegenden Etage ist und auch Geruchsbelästigung durch Farbe mit Lösungsmittel. Der Geruch zieht in die Wohnung von Familie A und da Familie A die einzigen Mieter noch mit in dem Haus sind, ist Familie A auch die einzige Familie, die das stört. Frau A hat seit Tagen Kopfschmerzen und Atemnot deswegen.
Nun hat Frau A vor einigen Tagen versucht mit dem Vermieter zu sprechen und auch gefragt, wie lange die Umbauarbeiten noch dauern würden. Frau A ist den ganzen Tag zu hause und bekommt das natürlich alles mit, weil Frau A von zu hause aus arbeitet. Der Vermieter wurde ziemlich ungehalten und meinte, dass Familie A ja ausziehen könnte. Es ging so weit, dass der Vermieter mit Eigenbedarfskündigung drohte, weil Frau A selber Schuld wäre, wenn sie den ganzen Tag faul in der Wohnung liegen würde, wo andere arbeiten und eben deswegen den Krach und Dreck so mitbekommen würde. Sie würde ihre Intelligenz nur dafür verschwenden zu meckern und das muss er sich nicht bieten lassen. Der Vermieter beleidigte Frau A noch mehr, aber das ist eine andere Sache.
Nun hat Frau A Angst, dass der Vermieter die Drohung mit der Eigenbedarfskündigung wahr macht und sie dann auf der Straße wohnen müssen. Wie einfach ist für einen Vermieter eine Eigenbedarfskündigung? Muss Frau A wirklich Angst haben? Kann man gegen eine Eigenbedarfskündigung angehen? Der Vermieter hat mehrere Mietwohnungen. Frau A würde ungerne unter Druck ausziehen müssen. Außerdem wollte Frau A die Wohnung auch nur ungerne aufgeben, weil es ihre Traumwohnung war. Sollte Frau A einen Termin beim Mieterbund machen oder ist das nicht nötig, weil der Vermieter so leicht nicht kündigen kann? Ein Termin wäre auch erst im neuen Jahr möglich.
Zuerst mal sollte Frau A Ruhe bewahren. So schnell wie etwas gesagt wird, ist es dann auch nicht unbedingt durchgeführt. Vor allem muss der Vermieter sich trotz allem an Kündigungsfristen halten, welche ja mindestens bei drei Monaten liegen. Und in der Zeit sollte es wohl möglich sein eine andere Wohnung zu finden.
Ansonsten kann Frau A auch gegen eine solche Kündigung widersprechen und Eigenbedarf ist, soweit mir das bekannt ist, gar nicht so einfach durchsetzbar. Wobei ich mich auch frage mit was für Farben dort gearbeitet wird, wenn Frau A das selbst in ihrer Wohnung riecht. Bei uns wurden auch in zwei Wohnungen diverse Arbeiten vorgenommen. Aber davon hat man nur sehr wenig mitbekommen.
Wenn es extrem ist, dann sollte Frau A auch eine Mietminderung für die restliche Zeit der Arbeiten in Betracht ziehen. Selbst wenn das nur zwei Wochen wären. Und wenn die angedrohte Kündigung wirklich kommen sollte, Frau A widerspricht, dann muss der Vermieter klagen. Bis er dann vom Gericht eventuell Recht bekommt, dauert das auch noch eine Weile.
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