Permanentes Kassenminus - Wem fällt die Beweislast zu?

vom 09.12.2012, 22:30 Uhr

A arbeitet in einem Drogeriemarkt an der Kasse. Ab und an muss sie auch mal im Laden was packen oder in der Pause kommt dann der Springer und übernimmt die Kasse. Nun ist es so, dass A schon mehrmals ein Minus in der Kasse hatte, nachdem sie 8 Stunden an der Kasse gearbeitet hat und zwischendurch auch vom Springer vertreten wurde. Das Kasssenminus wurde aber A angelastet. Auch wenn sie bisher keine negativen Folgen spüren musste, so wurde das aber eingetragen und wenn das weiter so geht, dann würde sie wohl auch irgendwann eine Abmahnung bekommen.

Nun hat A mit der Chefin gesprochen, dass sie das nicht einsieht und sie immer sorgfältig ist und die Chefin meinte, dass es wohl jedem mal passieren kann, aber es häuft sich eben. A meinte, dass es genauso gut der Springer sein könnte und die Chefin meint wieder, das A dafür verantwortlich ist. Aber A muss ihren Kassenschlüssel in ihrer Pause dem Springer geben und auch wenn sie die Kasse verlassen muss, weil andere Dinge zu machen sind.

Wem fällt die Beweislast zu? Wer muss hier was beweisen? Muss A beweisen sorgfältig zu arbeiten oder muss die Chefin beweisen, dass A Schuld am Minus ist?

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Der Arbeitgeber muss schon beweisen, dass A Schuld am negativen Kassenbestand ist. Ist es denn immer derselbe Springer, der A in der Pause vertritt? Wenn dem so ist und wirklich jedesmal etwas Geld in der Kasse fehlt, dann könnte man den Kassenbestand zur Kontrolle mal vor und nach der Übernahme des Springers zählen. Vielleicht kann man das ja mal vorsichtig vorschlagen.

Natürlich trägt A für die Zeit, die sie nicht an der Kasse ist, keine Verantwortung für das, was damit passiert. Auch wenn der Arbeitgeber das nicht so sieht, würde ich es erst mal darauf beruhen lassen. Ich glaube nicht, dass A so schnell dafür eine Abmahnung erhalten wird.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Das A dafür nicht so schnell eine Abmahnung bekommt kann ich mir nicht vorstellen. Immerhin fehlt da ja immer Geld in der Kasse und das kann sich ein Arbeitgeber nicht auf Dauer gefallen lassen. Jedoch muss auch der Chef beweisen, dass es tatsächlich A war und nicht der Springer.

Sollte man sich das Geld in die eigene Tasche stecken, sollte es ja zu sehen sein in den Aufnahmen der Überwachungskamera. Ansonsten kann man den Arbeitgeber auch dazu überreden, dass man vielleicht nach einer Schicht immer würfeln muss und wer zwei Würfel mit einer 6 hat, von 2 Würfeln, der muss seine Tasche aufmachen. Das hat man im Betrieb von meiner Mutter gemacht und hat dafür gesorgt, dass die Ware nicht geklaut wurde. Weil, wenn der Springer schon Geld nimmt, dann nimmt er vielleicht auch Ware. Wenn er sich verzählt, wird man das wohl auch auf einer Kamera sehen. Ansonsten würde ich vielleicht auch an der Stelle von A jedes Mal die Kasse zählen, wenn ich gehe.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Wenn A jedes Mal die Kasse zählt, wenn sie in Pause geht, dann braucht sie keine Pause mehr zu machen. Denn das Zählen dauert ja auch eine Zeit und die Kasse muss ja besetzt sein. Wer kassiert denn in der Zeit, wo A die Kasse zählt. Dieser Vorschlag ist ja schon ein wenig naiv.

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» supermami » Beiträge: 2317 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich finde den Vorschlag alles andere als naiv, eher finde ich es naiv, wenn A sich weiter darauf einlässt, wie es bisher läuft. Ansonsten würde ich dann halt vorschlagen, dass man für die Pause dem Springer einen zweiten Kassenbestand einrichtet, während A die eigene Kasse wegschließt und später weiter damit arbeitet. Da wird sich ja dann feststellen lassen, welcher Experte da den größten Senf verzapft.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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