Wem gehört das Auto bei wirtschaftlichem Totalschaden?
Herr A hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall und laut Gutachter ist das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das bedeutet ja jetzt im Klartext dass Herr A den Zeitwert seines Fahrzeugs von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommt. Aber wem gehört denn in dieser Konstellation jetzt eigentlich das „Schrottauto“? Kann A es behalten und damit tun was er möchte oder kassiert es die Versicherung ein? Wer kennt denn derartige Vergleichsfälle und wie wurde das im Nachhinein gehändelt?
Das Auto gehört natürlich weiterhin dem bisherigen Besitzer. Dieser bekommt bei einem wirtschaftlichen Totalschaden von der Versicherung ein Schreiben was es kostet ein gleichwertiges Auto zu besorgen, dieses ist das Geld dass ihm dann von der Versicherung zusteht. Gleichzeitig kommt dann noch die Info das von Unternehmen XY noch für das kaputte Auto Betrag X bezahlt würde, dieser Betrag wird dann von dem Betrag den die Versicherung bezahlt abgezogen. Man hat dann die Wahl den Wagen selbst noch zu nutzen, selbst evtl. teurer zu verkaufen oder eben das Angebot zu nutzen. Kommt halt immer auf den Zustand des Wagens an, denn ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet ja nicht das der Wagen unbedingt kaputt ist.
Wir hatten den Fall schon das unser Zweitwagen, den meine Frau nur nimmt um täglich fünf Kilometer ins Geschäft zu fahren, einen entsprechenden wirtschaftlichen Totalschaden hatte. War ein altes Auto mit einem Restwert von 1400€ abzüglich der 140€ von einem PKW Verwerter bekamen wir also entsprechend 1260€ überwiesen. Das Gute war aber dass der Wagen, welcher gerade frisch TÜV bekommen hatte, noch Verkehrstüchtig war und sie somit noch zwei weitere Jahre ohne Probleme fahren konnte und das Geld dann eben solange auf dem Konto lag, bis sich der Wagen dann endgültig verabschiedete.
Also ich kenne es von den Unfällen hier bei uns nur so das vom Zeitwert noch der Schrottwert abgezogen wird und man dieses Geld dann bekommt. Ist allerdings schon lange her und ich weiß nicht ob es mittlerweile anders gehandhabt wird. Ich hätte zwar vor einem Jahr so einen Fall gehabt wurde aber von der Werkstatt betrogen da sie das Auto um den Zeitwert repariert haben und das Auto dann doch nicht fahrbereit war.
Hier hat es Flasssh ja schon erklärt. Der Wagen gehört natürlich seinem Besitzer. Es ist doch auch so, dass die Besitzverhältnisse sich nicht ändern, wenn statt des Totalschadens beim Fahrzeug von A nur ein Schaden von 100 Euro entstanden wäre. Die gegnerische Versicherung bezahlt dann die 100 Euro und Wagen bleibt bei A.
Im Fall des Totalschadens ist es so, dass die Versicherung den Zeitwert des Wagens bezahlt (wobei man sich hier mit dem Gutachter durchaus auch streiten kann!). Aber den Restwert dessen, was übrig bleibt, zieht die Versicherung natürlich noch ab. Wie jetzt dann A weiter vorgeht, bleibt ihm dann allein überlassen. Oftmals kann man das Auto ja auch reparieren lassen. Oder aber man findet einen Händler, der einem mehr als den eigentlichen Restwert bezahlt.
Wenn es einen Totalschaden gibt, bleibt der Besitzer der Besitzer. Immerhin kauft die Versicherung nicht das Auto, indem sie den Schaden bezahlt, sondern sie gibt einfach nur den Wert des Autos, weil dieses ja nicht mehr zu benutzen ist. Hierbei wird ein Zeitwert errechnet und dieser wird mit ein bisschen Abzug auch an den Wagenbesitzer weiter gegeben.
A kann nun das Auto noch verkaufen, es behalten oder verschrotten lassen. Mein Verlobter hat auch schon einen Totalschaden gehabt und da hat er das Auto einfach an einen Mann verkauft, der solche Wagen ankauft, und hat dann noch mal Geld dafür bekommen.
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