Fahrverbot - im Ausland fahren erlaubt?

vom 09.10.2009, 22:12 Uhr

Mein Bruder hat ein Fahrverbot bekommen weil er bei Rot über die Ampel gefahren ist. Aber das Fahrverbot gilt seiner Meinung nach nur im Inland, er meint dass er im Ausland durchaus fahren darf.

Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen denn wenn man ein Fahrverbot hat dann darf man nicht fahren das ist doch nicht an ein bestimmtes Land gebunden oder nicht? Wo kann ich mehr darüber finden damit ich es ihm zeigen kann. Ich möchte nicht dass er noch mehr Ärger deswegen bekommt!

» Flave » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Die Erlaubnis ein Auto im Ausland führen zu dürfen, hängt in erster Linie von der Fahrerlaubnis im Heimatland ab. Da gibt es nichts zu rütteln. Und wenn die Fahrerlaubnis im Heimatland entzogen wurde (auch zeitlich befristet), dann bedeutet dies auch, dass man im Ausland praktisch keinen Führerschein hat.

Am einfachsten zu Erklären ist es, wenn man darauf hinweist, dass man bei einem Fahrverbot den Schein ja wirklich aus den Händen geben muss. Entweder der Polizei oder der Führerscheinstelle. Würde man nun im Ausland (gerne aber auch im Innland) beim Autofahren kontrolliert, müsste man ja den Führerschein vorzeigen. Geht das nicht, weil dieser eingezogen wurde, entspricht dies dem Fahren ohne Führerschein und wird entsprechend geahndet!

Ob dann übrigens auch noch Konsequenzen im Heimatland drohen, hängt davon ab, welches Ausland gemeint ist. Denn wenn zwischen den Ländern der Austausch rege funktioniert, kann sogar ein Strafverfahren wegen der Sache hier folgen. Und dann ist es genau so, wie wenn der Delinquent eben im Innland beim Fahren ohne Führerschein erwischt worden wäre!

Was spricht eigentlich dagegen, sich die läppischen vier Wochen an die Anordnung zu halten und zu seinem nachgewiesenen Fehler zu stehen?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Natürlich darf man dann auch nicht im Ausland fahren. Denn den Führerschein gibst du ja im Heimatland bei der Polizei ab, und hast damit keinen Führerschein mehr. Somit darfst du eigentlich auch kein Auto fahren, selbst wenn es in einem anderen Land sein sollte.

Es könnte aber sein das es in dem Land andere Bestimmungen gibt, das hängt aber immer ganz davon ab, wo man sich gerade befindet. Ich würde es an seiner Stelle lieber sein lassen, weil das die gerechte Strafe ist. Ich würde lieber versuchen mir nicht noch mehr Ärger einzuhandeln.

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» Finja18 » Beiträge: 1296 » Talkpoints: 61,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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