Ruhestörung in der Mittagszeit
Ich wohne in einer Mietwohnung. Wie jeder Mieter habe ich demnach auch einen Mietvertrag. In diesem Vertrag sind unter anderem auch die Ruhezeiten festgelegt. Bei mir steht da, dass die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr in der Früh einzuhalten ist. Das ist auch denke ich allgemein so üblich. In meinem Vertrag steht auch noch eine weitere Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr. Es gibt also auch eine Mittagsruhe.
Nun sehe ich gerade im Fernsehen "Einspruch" wo es auch um Ruhestörungen ging. Dort wurde gerade berichtet, dass es genau genommen laut Gesetz gar keine Mittagsruhe gibt. In meinem Vertrag ist aber eben so eine Mittagsruhe aufgelistet.
Zum Glück gibt es diesbezüglich bei uns keine Probleme und die anderen Bewohner halten sich automatisch an diese Ruhezeiten beziehungsweise wohnen hier zum Glück allgemein keine Leute die besonders großen Lärm machen. Aber mich würde es prinzipiell interessieren ob so eine Mittagsruhe in so einem Mietvertrag dann eigentlich wirksam ist, wenn es diesbezüglich ja scheinbar gar kein Gesetz gibt.
Wie ist das bei euch? Lebt ihr in Mietwohnungen und ist in euren Mietverträgen eine Mittagsruhe geregelt oder eben vorgeschrieben? Haltet ihr euch daran oder ist euch das egal. Würdet ihr euch beschweren, wenn sich jemand nicht an diese Zeiten hält?
Die Klauseln in den Mietverträgen sind zum Glück nicht gültig und man kann auch mal in der Mittagspause einen Nagel in die Wand schlagen, ohne dass gleich der Hausmeister auf der Matte steht oder der Vermieter eine Abmahnung schickt. Ich finde diese Klauseln absolut unnötig, weil ein Vermieter wissen müsste, dass es unsinnig ist.
Ich wohne hier in einem Haus mit einem einzigen direkten Nachbarn, der aber selten zuhause ist und wenn er da ist, dann stört es mich auch nicht, wenn er laute Musik hört oder mal bohrt oder Nägel in die Wand schlägt, wenn Mittagszeit ist. Genauso handhaben wir es auch und die Nachbarn aus dem Haus nebenan stört es nicht. Die halten sich auch nicht daran. Mittagsruhe ist bei mir sowieso was, was es nicht zu geben braucht und ja auch rechtlich gesehen nicht gibt.
Diamante hat geschrieben:Die Klauseln in den Mietverträgen sind zum Glück nicht gültig .... Mittagsruhe ist bei mir sowieso was, was es nicht zu geben braucht und ja auch rechtlich gesehen nicht gibt.
Eine interessante Rechtsauslegung und leider völlig falsch! Es gibt keine bundesweite einheitliche (!) Vorgabe für die Mittagsruhe. Eben deshalb wird sie optional in Mietverträgen geregelt und ist damit, sofern im Vertrag vorhanden und unterschrieben, für dich als Mieter rechtsgültig. Weiterhin gibt es eine rechtlich bindende Bundesimmissionsschutzverordnung, die wie der Name sagt, bundesweit gilt. Darin sind weitere Vorgaben für den Lärmschutz definiert. Auch wenn die dort enthaltenen Details nun wiederum nicht im individuellen Mietvertrag stehen, sind auch diese für dich rechtlich bindend.
Ich erschrecke mich immer wieder, welche willkürlichen Auslegungen der Nacht- und Mittagsruhe es gibt und wie gegenseitige Rücksichtnahme leider immer weniger Menschen interessiert. Beide Ruhezeiten dienen nicht der Schikane, sondern sollen das Wohnen in nachbarschaftlicher Nähe im positiven Sinne erträglich machen.
Ruhezeiten sind in der Hausordnung und/oder im Mietvertrag geregelt. Und daran müssen sich alle Hausbewohner halten. Ausnahmen, soweit meine Kenntnisse, gelten nur bei Handwerkern an Werktagen, da sie keine zwei Stunden Mittagspause machen können. Wobei die Ruhezeit am Abend schon um 20 Uhr beginnt und bis zum nächsten Morgen 7 Uhr einzuhalten ist.
Zwischen 22 und 6 Uhr gilt dann die Nachtruhe. Zu den genannten Zeiten gab es auch 2003 ein Urteil vom Bundesgerichtshof. Neben den Handwerkern an Arbeitstagen muss man in den Ruhezeiten auch Kinderlärm und Geräusche von Tieren hinnehmen. Und an Sonn- und Feiertagen gelten die Ruhezeiten ganztägig.
Die Mittagsruhe ist zivilrechtlich in der Hausordnung geregelt. Die Einhaltung ist Pflicht. Eine Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld belegt werden. Die gesetzlich festgelegte Ruhezeit mittags gibt es nicht generell. Sie wird von den einzelnen Gemeinden festgelegt. Man müsste nachfragen.
@Diamante, es interessiert mich mal zu erfahren, woher du das hast, dass die Klauseln in den Mietverträgen ungültig sind, die sich auf die Mittags-Ruhezeit beziehen. Nimmst du das an oder hast du es gelesen?
@Cid: die Information habe ich vom Mieterbund. Denn so eine Klausel hatten wir in unserem letzten Mietvertrag auch und der Herr vom deutschen Mieterbund hat mir auch einen Gesetzestext gezeigt, wo drin stand, dass es keine gesetzlichen Mittagspausen mehr gibt und dass auch kein Vermieter sich über das Gesetz stellen kann und einfach eine Mittagspause einrichten kann. Es ist, laut Aussage des Rechtsbeistands des Mieterbundes so, dass es bundesweit so ist, dass es keine Mittagsruhe mehr gibt, die eingehalten werden muss.
Unter „Mittagszeit freiwillig einhalten“ ( deutscher Mieterbund) steht, dass die Mittagszeit im Mietvertrag oder Hausordnung geregelt wird. Wenn nun beide Parteien den Vertrag mit der Klausel unterschreiben, gilt diese Regelung, hier. Die Hausordnung ist ein Teil des Mietvertrages und wird mit diesem ausgehändigt. Eine Änderung der Hausordnung kann nur mit allen Mietern gleichzeitig, die mit einer entsprechenden Änderung einverstanden sein müssen, vereinbart werden.
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