Kann man Gewinn einreklamieren?

vom 07.12.2012, 11:17 Uhr

Frau X hat mit ihrem Sohn an einem Gewinnspiel teilgenommen und tatsächlich auch etwas gewonnen. Dabei handelte es sich um ein Malbuch, eine Blu-Ray, eine Sammelfigur und um ein Freundschaftsbuch. Beide haben sich natürlich sehr über den Gewinn gefreut, doch als sie den Umschlag ausgepackt hatten, stellten sie gemeinsam fest, dass das Freundschaftsbuch nicht in dem Briefumschlag enthalten war, welches im beigefügten Gewinnerschreiben aber vermerkt war.

Was würdet ihr an der Stelle von Frau X machen? Würdet ihr euch weiter freuen, dass ihr etwas gewonnen hättet und würdet das Freundschaftsbuch einfach unter nicht bekommen abhaken oder würdet ihr an den Verlag schreiben, von welchem das Gewinnspiel ausgeschrieben war und reklamieren, dass das Freundschaftsbuch nicht enthalten war? Immerhin steht es dem Sohn von Frau X zu, denn es war sowohl mit bei den Preisen aufgeführt wie auch in dem Gewinnerschreiben.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich würde an der Stelle von Frau X einfach noch mal freundlich nachfragen, was denn nun mit dem Freundschaftsbuch ist. Einfordern würde ich es nicht, aber man kann es ja erfragen. Ansonsten würde ich mich einfach auch so über den Gewinn freuen und wegen der einen Sache keinen Aufstand machen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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