Plötzlich Rechnung nach Arztbesuch - Was tun?
A war bei einem Zahnarzt. Bis vor kurzem war A privat versichert und hat dadurch einige Vorteile gehabt. Mittlerweile ist A gesetzlich versichert. Jedenfalls hatte die Zahnarztpraxis noch die alte Krankenversicherung in der Datenbank gespeichert. Das war alles kein Problem. A hat der Arzthelferin kurz seine Versichertenkarte gegeben und schon wurde es geändert.
A hat eine Zahnreinigung beim Zahnarzt bekommen. A wurde nicht darüber aufgeklärt, dass diese ihn etwas kosten würde. Als A dann irgendwann die Post öffnete fand A einen Brief vom Zahnarzt, dass A eben einen mehr als dreistelligen Betrag an die Praxis überweisen solle, da A eben eine solche Zahnreinigung bekommen habe.
Nun weiß A überhaupt nicht wie er reagieren soll. Er hat so viel Geld überhaupt nicht und scheinbar wird es nicht über eine gesetzliche Krankenversicherung geregelt. Muss denn A diesen Betrag überhaupt bezahlen? Denn immerhin wurde A nicht zuvor darüber informiert, dass A die Kosten dafür aus eigener Tasche bezahlen muss.
Wie würdet ihr euch denn in einem solchen Moment verhalten? Würdet ihr es einfach bezahlen oder würdet ihr dagegen anfechten?
Zunächst sollte von A erfragt werden, ob tatsächlich 100% der Kosten zu tragen sind oder aber ob nicht doch die aktuelle Krankenkasse hier greift. Daher ist der erste Ansprechpartner für A natürlich die eigene gesetzliche Krankenkasse! Aber auch beim Zahnarzt ist wohl etwas schief gelaufen. Man hätte A über die Zusatzkosten informieren müssen und A hätte dem zustimmen müssen. Vermutlich ist das versehen dadurch passiert, dass A im Grunde noch als Selbstzahler geführt wurde und der Wechsel eben erst kurz vor der Behandlung am Rechner vollzogen wurde. Der Arzt wusste also bei Beginn der Arbeit nicht, dass es sich um einen einfachen Kassenpatienten handelt.
A kann (bzw. sollte) hier natürlich zunächst noch mal zum Zahnarzt gehen, und die Rechnung korrigieren lassen. So ist es bei privaten Versicherungen üblich, einen deutlich höheren Satz zu verwenden. Selbst wenn also klar wäre, dass A als gesetzlich versicherter Patient die Kosten übernehmen soll, muss der richtige Verrechnungssatz verwendet werden.
Nebenbei dürfte eine Zahnreinigung keine "mehr als dreistellige" Rechnung nach sich ziehen. Ich gehe mal davon aus, dass es hier um 200-300 Euro handelt. Davon dürfte die Kasse auch einen Teil bezahlen, so dass ein Restbetrag offen bleiben dürfte. Hier muss A sich entscheiden, praktisch gegen die Zahlungsaufforderung vorzugehen (also ein ziviles Gerichtsverfahren durchzustehen) oder aber in den sauren Apfel zu beißen und den offenen Betrag zu begleichen. Man sollte sich aber im Klaren darüber sein, dass man ohne Rechtsschutzversicherung u.U. einen hohen Betrag für den Anwalt vorstrecken muss und immer die Gefahr besteht, den Prozess zu verlieren. Das würde den Spaß dann doch deutlich teurer machen.
Also meine Zahnreinigung beträgt immer 75Euro, die von meinem Mann bei einem anderen Zahnarzt 110Euro, was ich schon horrent hoch finde. Also sollte die Rechnung wohl doch günstiger sein als 200 bis 300Euro .
Diesen Betrag würde ich einfach überweisen, denn ich glaube nicht, dass A irgendeine andere Möglichkeit hat, als den fälligen Betrag zu zahlen. Klar hätte man A vor dr Behandlung über diesen Betrag informieren müssen. Deshalb würde ich auch bei Zahnarzt klipp und klar sagen, dass A es nicht möchte, dass man eine Behandlung beginnt, ohne ihn vorher über die Kosten aufzuklären.
Normalerweise ist die Zahnreinigung eine Zusatzleistung, die von Krankenkassen nicht übernommen wird. Ich habe jedoch bei meiner Krankenkasse Glück, die die erste Zahnreinigung im Jahr fast komplett übernimmt. Dazu muss ich nur meine Rechnung einreichen. Vielleicht hat A auch eine solch kulante Krankenkasse, die ihm einen Teil des Rechnungsbetrages übernehmen könnte. Daher würde ich auch auf jeden Fall mich bei der Krankenkasse danach erkundigen.
Wenn A nun der Betrag zu hoch ist, dass er ihn nicht auf einmal zahlen kann, so wird sich vermutlich ein weiteres Gespräch mit dem Zahnarzt lohnen, der ihm vielleicht eine Ratenzahlung gestattet, zumal eben nie die Rede von einer Zusatzleistung war.
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