Freispruch - Wann können Ermittlungen aufgenommen werden?

vom 04.12.2012, 14:58 Uhr

Ich habe gerade auf Vox "Verklag mich doch" laufen. Da wurde gesagt, dass wenn man ein Verfahren hatte und "aus Mangel an Beweisen" freigesprochen wurde, die Ermittlungen wieder aufgenommen werden können, wenn es neue Erkenntnisse gibt und neue Beweise da sind.

Wie ist das denn, wenn man aus erwiesener Unschuld freigesprochen wurde. Da kann sich das Gericht ja auch irren und wenn dann doch die Schuld erwiesen werden kann, kann man dann auch die Ermittlungen wieder aufnehmen? Ich habe mal gehört, dass man, wenn man einmal freigesprochen wurde nicht wegen ein und dem gleichen Delikt noch einmal vor Gericht kommen kann, stimmt das?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Wenn die Strafanzeige wegen Mangel an Beweisen die Strafanzeige eingestellt wurde und dann, selbst Jahre später, doch Beweise auftauchen, die einen dann belasten können. Dann kann das Verfahren wieder aufgenommen werden und wieder erneut ermittelt werden.

Wenn man aber Freigesprochen wurde vom Gericht, dann ist das ein Gerichtsurteil, den man innerhalb von 14 Tagen, denke ich, widersprechen kann und Revision einlegen kann um das Gerichtsurteil anzufechten. Aber wenn beispielsweise Jahre später Beweise auftauchen von einer Straftat, wo man aber schon Verurteilt wurde auch wenn es ein Freispruch war, dann kann man nicht mehr bestraft werden. Immer hin hat man sein Urteil wegen dieses Deliktes schon bekommen. Es wäre ja ganz schön krass, wenn man beispielsweise für eine Straftat zwei Jahre Haft bekommen hat und kurz bevor man sie komplett abgesessen hat, kommt das Gericht an mit neuen Beweisen und will das Verfahren wieder aufnehmen und dich noch einmal wegen der selben Straftat noch einmal Verurteilen. Das wäre sehr ungerecht und so etwas geht zum Glück auch nicht.

Aber bei einer Straftat, die eingestellt wurde wegen Mangel aus Beweisen, wurde man ja nicht verurteilt, weil es meist noch gar nicht vor Gericht kam. Da gibt es aber definitiv die Möglichkeit noch einmal das verfahren aufzunehmen und Verurteilt zu werden.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


@kai0409: Bist du dir sicher, dass ein Fall abgeschlossen ist, wenn niemand gegen das Urteil einen Widerspruch einlegt? Ich denke da nur an den Fall Monika Weimar, der ja mehrmals wieder aufgerollt wurde. Mal mit Beweisen für ihre Unschuld und mal weil jemand meinte ihre Schuld beweisen zu können.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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